Kleingewerbe wegen Visitenkarte?

spiderschwein1

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Hallo zusammen!

Hätte mal eine Frage an all die Meister da draussen die sich mit den rechtlichen Dingen auskennen.

Ich arbeite als Schreinergeselle und habe mir in den letzten Monaten und Jahren in unserem Dorf und darüber hinaus einen Namen als Schreiner gemacht.

Sprich: Ich arbeite tagsüber normal als Geselle in einem Betrieb und habe Abends und am Wochenende meine eigenen Kunden.

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt Visitenkarten anzufertigen mit meinem Namen, Anschrift, Tel. Nummer und was ich mache (Möbel, Geschenkartikel usw..), die ich nach getaner Arbeit meinen Kunden aushändigen möchte. Muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden??
 

Mitglied Hummel123

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manchmal, da frag ich mich...

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt Visitenkarten anzufertigen mit meinem Namen, Anschrift, Tel. Nummer und was ich mache (Möbel, Geschenkartikel usw..), die ich nach getaner Arbeit meinen Kunden aushändigen möchte. Muss ich dafür ein Kleingewerbe anmelden??


Um einfach zu antworten, für eine Visitenkarte musst Du kein Gewerbe anmelden, die kann sich Gott und die Welt erstellen lassen.

Anders, für Deine Dienste nach Deiner eigentlichen Tätigkeit, solltest Du keine Rechnungen erstellen, somit kein Gewerbe betreiben, dies vllt. noch nicht mal Deinem Chef angegeben haben, nennt man dieses im Volksmund auch Schwarzarbeit:

Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit, wie folgt, definiert:

„Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:

unter Verstoß gegen Steuerrecht,
unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht,
unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern und/oder
ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird."

Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt

Grüße,

Oliver
 

Möbeltischlerei

ww-birke
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Viel effektiver als Visitenkarten sind Zeitungsanzeigen z.B. "fleißiger Schwarzarbeiter sucht Aufträge" so kann man solchen Vögeln auch viel schneller das Handwerk legen, vergiß bitte nicht deine genaue Adresse anzugeben damit die netten Herren vom Zoll auch mal vorbeischauen können.

es grüßt dich ein naiver Handwerksmeister der so blöd ist jeden Monat seine Steuern zu bezahlen!
 

uli2003

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Naivität kennt wohl keine Grenzen... Vergiss nicht eine Visitenkarte zum FA zu schicken, mit Angabe der Bankverbindung bitte.

Grüße
Uli
 

yoghurt

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Hallo,
Du solltest dringend ein Kleingewerbe anmelden um Dich gegenüber dem Finanzamt und der Handwerkskammer ehrlich zu machen. Die Einschränkungen hinsichtlich dessen, was Du anbieten darfst, dürften Dir ja bekannt sein.

Gruß

Heiko
 

yoghurt

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An die Kritiker der Elche:
Natürlich hat jede Tischlerei Ihre Existenz begonnen in dem man sich für 100K€ Maschinen und Halle gekauft hat um dann von den restlichen 200K€ erstmal anzufangen... Nach ca. 3 vollfinanzierten Jahren wurde dann in diesen Betrieben auch das erste mal so viel Geld verdient, dass der Geschäftsinhaber sich ein kleines Gehalt zahlen konnte.... War aber alles kein Problem, da ja immer noch weitere 200K€ auf der Bank herumlagen und gefaulenzt haben.

Kleine Anfänge gab es bei diesen Firmen nie.

Gruß

Heiko
 

Mitglied Hummel123

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@Heiko,

verstehe Deinen Einwand, jedoch nur bedingt, denn eine selbstständige Tätigkeit "darf" nicht auf der Tatsache beruhen, dass Jahre vorweg Steuern, weitere Abgaben usw. hinterzogen wurden, da verstehst Du meiner Meinung nach was falsch. Wenn ich eine Idee, einen Kundenkreis, ein Konzept habe, gerade jetzt in der Zeit des Aufschwungs sind da noch andere, offizielle Wege zu finden.

Aber zum Schluss, eine Visitenkarte kann er sich natürlich erstellen:emoji_slight_smile:
 

Mich985

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Moin Spiderschwein,

ich gehe mal davon aus das du nicht schwarzarbeiten willst.
Dann stellt sich noch die Frage was dein Chef von der Sache hält. In meinem Arbeitsvertrag steht frei formuliert drin: das ich keine Nebentätigkeit ausüben darf die in Konkurenz zum AG steht, ausser sie wurde SCHRIFTLICH vom AG genehmigt.

Nur so ein Gedanke

Schöne Pfingsten der Micha
 

schoental

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"Sprich: Ich arbeite tagsüber normal als Geselle in einem Betrieb und habe Abends und am Wochenende meine eigenen Kunden."

Hiefür benötigst du ein von der HWK zulassungspflichtiges Gewerbe, welches in die Handwerkerrolle einzutragen ist. Voraussetzung hierfür ist die bestande Meisterprüfung!!!!!!!!!!

Kleingewerbe und Gewerbe unterscheiden sich nur steuerlich...

Solltst du ohne Meistertitel (oder angestelltem Meister) Möbel produzieren, dann ist das unzulässig...
 

Stick69

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Hi,

@schoental:Gibt es da nicht auch soetwas, wie die Altgesellenverordnung?
Ausserdem kann ein Kleinmöbel doch auch sicherlich ein Kunstgegenstand sein, oder so. Es gibt mit Sicherheit die eine oder andere kreative Möglichkeit diese strunzdumme Meisterpflicht zu unterlaufen.

Aber ein Gewerbe - klein oder groß- sollte auf jeden Fall angemeldet werden.

so long

Stick
 

yoghurt

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Aber ein Gewerbe - klein oder groß- sollte auf jeden Fall angemeldet werden.

Genau so sehe ich es auch! Ich rufe hier in keinem Fall zur Schwarzarbeit auf oder versuche diese schönzureden.

Ich finde nur, dass hier im Forum ein seltsamer Beissreflex vorherrscht, bei dem beim leisesten Verdacht Berufskollegen als Schwarzarbeiter bezeichnet werden....

Gruß

Heiko
 

Möbeltischlerei

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@heiko

Es tut mir sehr leid das mir bei soetwas der Hals dick wird aber vielleicht hast du die Fragestellung nicht richtig gelesen da kommt kein"leiser Verdacht auf" der Junge sagt ganz klar das er angestellt ist und das er nebenbei sich einen Kundenstamm aufbaut, und zur Werbung braucht man Visitenkarten. Da muß ich dir als Arbeitgeber von 6 Gesellen sagen das soetwas ein Grund zur fristlosen Kündigung ist.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, das ist Steuerhinterziehung, ohne die Konkurrenz der Schwarzarbeiter wäre ich in der Lage mindestens 2 Gesellen mehr zubeschäftigen, das ist die Realität!
Desweitern deine Äußerungen über die Existenzgründung liest sich so als alle Tischlermeister als Schwarzarbeiter begonnen haben ganz schön starker Tobak.

Schöne Grüße aus Köln
 

uli2003

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@möbeltischlerei

Ich gebe dir da völlig Recht. Das vom TE geschriebene ist weit von einer Vermutung entfernt. Hier geht es definitiv um Schwarzarbeit.
Und wenn ich Beiträge lese, die mit zweifelhaften Methoden die 'strunzdumme' Meisterpflicht zu umgehen versuchen, bekomme ich auch einen Hals.
Seit doch froh, dass es nur der 'Meister' ist. Dieser ist eigentlich für jedermann zu schaffen, damit wenigstens etwas kaufmännisches Grundverständnis mit in die Selbstständigkeit gebracht wird.
Im Gegensatz zur totalen Unkenntnis dessen einiger Gesellen, siehe den Beitrag des TE.

Meiner Meinung nach wäre eine viel umfangreichere Ausbildung nötig, keinesfalls reicht da der Gesellenbrief.

Grüße
Uli
 

wandergeselle

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moin
Handwerksausübung im Reisegewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle

da steht was zu visitenkarten unter werbung im rg

mal so zum schlau werden .....

vorausgestzt, es gibt den riesegewerbeschein........wandertischler:emoji_grin::eek:

ansonsten lohnt auch ein blick hier:
https://www.woodworker.de/forum/meisterausbildung-t2292-11.html#post200140

und - wo wir gerade dabei sind ,
vor geraumer zeit habe ich einen bericht im tv gesehen, bei dem es um - meister- geselle - prüfung ging.
konkret:
der beste prüfling kam aus einem betrieb, wo der " meister " keinen schein hatte , was natürlich bei der komission mehr als nur räuspern hervorrief.
und jetzt kommts : die wollten ihm den gesellenbrief zwar aushändigen, haben aber angekündigt, daß der " meister " mit ner prüfung durch hwk zu rechnen hätte.....
riesenalarm
- der prüfling hat daraufhin die annahme des briefes verweigert !
was natürlich zu noch mehr alarm führte-
am ende ist die kommission eingeknickt - der betrieb hatte keine repressalien seitens dt. ordnungswut erfahren.. so endete der bericht.....
nur mal so am rande.......
 

yoghurt

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@heiko

Es tut mir sehr leid das mir bei soetwas der Hals dick wird aber vielleicht hast du die Fragestellung nicht richtig gelesen da kommt kein"leiser Verdacht auf" der Junge sagt ganz klar das er angestellt ist und das er nebenbei sich einen Kundenstamm aufbaut, und zur Werbung braucht man Visitenkarten. Da muß ich dir als Arbeitgeber von 6 Gesellen sagen das soetwas ein Grund zur fristlosen Kündigung ist.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, das ist Steuerhinterziehung, ohne die Konkurrenz der Schwarzarbeiter wäre ich in der Lage mindestens 2 Gesellen mehr zubeschäftigen, das ist die Realität!
Desweitern deine Äußerungen über die Existenzgründung liest sich so als alle Tischlermeister als Schwarzarbeiter begonnen haben ganz schön starker Tobak.

Schöne Grüße aus Köln

Hallo,
ich entschuldige mich. Richtig, hier handelt es sich um mehr als einen leisen Verdacht. Aber auch ich habe sofort darauf hingewiesen welche Schritte der TE zu ergreifen hat.

Nach meinem Kenntnisstand darf man übrigens durchaus auf Rechnung arbeiten ohne gleich ein Gewerbe anzumelden, natürlich nur wenn man denn die Rechnungen beim Finanzamt angibt und sich das ganze in einem sehr kleinen Rahmen bewegt.

Die Auswirkungen von Schwarzarbeit kann ich schlecht beurteilen. Ich denke dass es da wenig präzise Aussagen gibt, da es sich um ein schwer erfassbares Phänomen handelt.

Ansonsten war es nicht meine Absicht Tischlermeistern generell zu unterstellen, dass sie als Schwarzarbeiter begonnen haben.

Zur Meisterpflicht mag ich lieber nichts mehr schreiben, da gibt es reichlich andere Threads. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Hürde des Meisterbriefes in manchen Fällen weniger in den Inhalten und der Prüfung als in dem finanziellen und zeitlichen Aufwand der durch die Meisterschule besteht (bzw. aufgrund der Tatsache, dass die Prüfungskommissionen auf externe Prüflinge mit überschäumender Begeisterung reagieren) - und nein, nicht jeder erhält Meisterbafög. Und nein, nicht jeder hat eine logische und stringente Lebensplanung :emoji_grin: (Jetzt habe ich doch einiges zur Meisterpflicht geschrieben)

Mit erneuter Bitte um Entschuldigung - ich bin nicht hier um jemandem auf den Schlips zu treten.

Heiko
 

alROD

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Auslegungssache

Mein Tipp: Les dich mal in die Handwerksrolle ein, welche Tätigkeit du ohne Meisterbrief ausüben darfst.
Dann redest du mit deinem Chef was er davon hält und bei Wohlwollen lässt du dir seine Genehmigung schriftlich geben.
Wenn du etwas passendes gefunden hast meldest du ein Kleingewerbe an, mietest vorher für 2 Stunden einen Steuerberater der dir alles mal zeigt.

Ein Gewerbe ist kein Hexenwerk, besteht aber nicht nur aus Arbeiten. Buchhaltung ist ein Thema das am Anfang sehr trocken ist, dann aber sehr locker von der Hand geht. Im Kleingewerbe sowieso.

Zum eigentlichen Thema: Visitenkarten ohne einen Gewerbeschein geht garnicht, wie du siehst (und liest) gibt es einige die sich angepisst fühlen und nur darauf warten eine deiner Karten dem Finanzamt zu geben.

Ich habe seit 2 Jahren ein Gewerbe (bis Ende dieses Jahres noch Klein-) und schon zwei Mißgönner die mich "verpfeifen" wollten...
 

presario1978

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Hallo Zusammen.

Auf die Gefahr hin, dass ich hier gleich gesteinigt werde, möchte ich mir eine Frage erlauben. Ich bekomme des öfteren von fremden Personen Anfragen, ob ich hier Laminat verlegen könnte, dort eine Küche aufbauen würde bzw. die Küchenarbeitsplatte mit einer Verbindungsfräsung versehen könnte. Anfragen wie diese habe ich immer abgelehnt, da dies Schwarzarbeit ist und mir die Gefahr, angep..... zu werden, zu groß ist. Nun habe ich mehrfach versucht mich zu informieren, welche Möglichkeiten ich im Kleingewerbe neben meiner Haupttätigkeit habe. Dieses Thema ist aber so umfangreich oder aber mit Beiträgen für Kammern belastet, dass ich keine wirkliche Übersicht gewinnen konnte. Selbst beim Gewerbeamt konnte man mir keine Auskunft geben.

Daher nun meine Frage an euch:

Gibt es eine Möglichkeit, neben einer Vollzeitbeschäftigung eine Nebenerwerbstätigkeit (max. 3000,- € Umsatz im Jahr) auszuführen, welche angemeldet ist und von Beiträgen der IHK bzw. HWK vollständig befreit ist?

bye Gerrit
 

alROD

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Nein

Kleingewerberegelung, Umsatz bis 17500 € und vereinfachte Buchhaltung.

Steuerberater fragen, zwei Stunden etwa 120 € Kosten, die echt gut investiert sind. IHK bist du in dem Bereich frei dabei, HWK will immer Geld.
 

schoental

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HWK Beitrag in der ersten drei Jahren 51,50 (halber Beitrag)
danach 103 Euro...

weniger geht nicht...

Sonst hast du theoretisch keine weiteren Kosten...
 

spiderschwein1

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Ich wollte mit meiner Frage keine solche Diskussion provozieren. Gleichzeitig möchte ich mich aber von jeglichen Vorwürfen der Schwarzarbeit distanzierten. Es geht eigendlich nur mehr darum, dass bekannte auf mich als Schreiner zukommen und fragen ob ich die Balkontüre nachstellen kann, oder evtl. abgebrochene Teile von Sockelleisten reparieren kann. Dafür verlange ich nichts, dennoch werde ich häufig mit einem kleineneren ovolus von 5-10 Euro belohnt (insgesamt, nicht pro Stunde). Mir ging es lediglich darum, dass ich Visitenkarten ausdrucken wollte mit dem Text "Ihr Schreiner- Name, Anschrift usw. Solche Dienste, so sehe ich es zumindest, kann ich keinesfalls als Konkurrenz zu meinem Hauptbetrieb sehen. Ich würde es eher als Nachbarschaftshilfe bezeichnen. Und ich möchte denjenigen von euch sehen, der als angehender Meister, der an seinem Beruf mächtigen Spass hat, so etwas noch nie getan hat. Desweiteren wäre es unmöglich mir mit diesen "Belohnungen" (häufig auch in Bier oder einer Brotzeit) Maschinen zu finanzieren. Ich bedanke mich für die vielen Antworten und werde die Idee mit den Visitenkarten verwerfen. Man sieht ja dass manche "Supermeister" , wie sie auch bei diesem Beitrag aktiv waren" sogar so etwas als Konkurrenz sehen und ich überzeugt davon bin, dass diese auch nicht davor halt machen einen beim Finanzamt hinzuhängen. In diesem Sinne- Schönen abend noch
 

Marsu65

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Mal eine nüchterne Antwort von einem Berufsfremden und somit emotionslos:

Sprich: Ich arbeite tagsüber normal als Geselle in einem Betrieb und habe Abends und am Wochenende meine eigenen Kunden. ... was ich mache (Möbel, Geschenkartikel usw..)
Liest sich für mich auch so als ob, du das als regelmäßigen Nebenerwerb betreibst.
dass bekannte auf mich als Schreiner zukommen und fragen ob ich die Balkontüre nachstellen kann, oder evtl. abgebrochene Teile von Sockelleisten reparieren kann.
liest sich dagegen ganz anders!

Im Ersten Fall kann man ein Gewerbe (auf Umsatz/Gewinn ausgerichtete regelmäßige Tätigkeit) schließen, während deine zweite Beschreibung unter Nachbarschaftshilfe zu fassen wäre, wobei auch eine "angemessene" Aufwandsentschädigung OK ist.

Du musst nun selbst für dich prüfen, welche deiner Beschreibungen deinem Ziel und der Wahrheit entspricht Im zweiten Fall hättest du vielleicht eher auf die Missdeutung deines ersten Beitrags reagieren sollen :emoji_wink:

Ernst zu nehmen ist die Warnung bzgl. des mögl. Konkurrenzangebots zu der Firma in der du als Geselle beschäftigt bist. Verdient diese mit solchen, von dir zuletzt beschriebenen, Reparaturarbeiten ihr Geld, liegt i.d.R. ein Verstoss gegen die Regeln deines Arbeitsvertrags vor.

Visitenkarten:
Niemand kann dir verbieten eine Visitenkarte mit deinen Kontaktdaten und deiner Berufsbezeichnung zu erstellen und zu verteilen.
(Beachte den Unterschied zw. "Ihr Schreiner" vs. "Schreiner"!)
Zu deiner ursprünglichen Frage: Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, um sich eigene Visitenkarten zu drucken.

Wenn sich deine Tätigkeit wirklich auf Nachbarschaftshilfe beschränkt und nicht dem Nebenerwerb dient, brauchst du auch nichts zu befürchten wenn deine Visitenkarte beim Finanzamt landet.

Alternative:
Sprich mit deinem Chef, über eine Visitenkarte eures Betriebes, die mit deinen Kontaktdaten personalisiert ist. Damit hast du deine Visitenkarte, kannst dich UND seinen Betrieb bei Kunden oder solchen die es werden können in Erinnerung halten, was allen zugute kommt.
Auch eine Provisionsregelung für Aufträge, die durch dein Engagement oder Kontakte zustande kommen sind denkbar.

Gruß Marsu
 
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