Kleingewerbe / Künstler

redwood2010

ww-pappel
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7. März 2011
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Hallo
ich beschäftige mich seit einiger zeit mit dem Bau von kleinmöbeln aus Altholz /Wildholz alles einzelstücke. Jetzt würde ich das gerne auch Offiziell tun.
Ich weiß nur nicht in welcher Rechtsform. Als Kleingewerbe, oder würde das unter künstlerischer Arbeit laufen? Ich weiß zwar nicht ob das noch wichtig ist aber ich besorge mir mein Material vom Speermüll oder aus dem Wald.
In einem anderen Forum schrieb jemand das man für Kleinmöbel eh keinen Meistertitel bräuchte ?????
Ich hatte mal vor einem Jahr bei der IHK angefragt wegen Wildholzmöbel bau
Die wollten dan gleich meine Werkstatt sehen was für Werkzeug ich benutze usw.
Habs dann erstmal gelassen.
Wäre für jede hilfe dankbar
Viele Grüße Redwood
 
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