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(28.04.2010) Mit Urteil vom 27.04.2010 (7 KS 85/09) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Klagen von Grundstückseigentümern gegen die Anordnung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 1. August 2009 abgewiesen, mit denen diese im Vorfeld der Planung eines Abschnitts der "Küstenautobahn" A 22 zwischen Himmelpforten und Drochtersen (Landkreis Stade) zur Duldung von Untersuchungen verpflichtet worden sind. Vorgesehen sind in der Zeit bis zum 31. Januar 2012 die Erfassung von Tier- und Pflanzenarten sowie die Kartierung von Biotopen. Dafür müssen die Eigentümer das Betreten ihrer Grundstücke, die Aufnahme des Arteninventars und gegebenenfalls Probenahmen, die Einrichtung von Probeflächen und die eventuelle Anbringung von Fangeinrichtungen dulden. [...]
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