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(17.10.2012) Ein Subventionsempfänger muss die erhaltenen Fördergelder nicht schon allein deshalb zurückzahlen, weil er die Aufträge für die geförderten Investitionsmaßnahmen nicht in dem dafür vorgesehenen Ausschreibungsverfahren vergeben hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. [...]
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