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(08.05.2013) Die Ablehnung der Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für einen bordellartigen Betrieb in der Eurener Straße in Trier und die gleichzeitig ausgesprochene Nutzungsuntersagung sind rechtmäßig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteilen vom 24. April 2013 entschieden. [...]
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