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Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle haben Anspruch auf eine Festanstellung, wenn sie über das Vertragsende hinaus weiter arbeiten und ihr Arbeitgeber der Weiterbeschäftigung nicht widerspricht. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung aber schon vor Ablauf des Vertrags ausschließen.
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Arbeitnehmer mit einer befristeten Stelle haben Anspruch auf eine Festanstellung, wenn sie über das Vertragsende hinaus weiter arbeiten und ihr Arbeitgeber der Weiterbeschäftigung nicht widerspricht. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung aber schon vor Ablauf des Vertrags ausschließen.
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