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(22.11.2012) Für die Kosten der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen können Steuerpflichtige jährlich in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro, ihre Einkommensteuer mindern. Dies gilt beispielsweise für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus oder in der Mietwohnung. [...]
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