Kein genereller Direktanspruch gegen Berufshaftpflichtversicherer

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Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juli 2007 das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1.1.2008 in Kraft treten.

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