Hallo Stangei,
Im Speziellen geht es um Nachtragsangebote. Hier will der Architekt er die Urkalkulation einer Tür sehen um Sie mit dem Nachtragsangebot der geänderten Tür zu vergleichen.
i. d. R. ist das auch seine vertragliche Pflicht. Er muss gegenüber dem Bauherrn nachweisen, dass dein Nachtragsangebot "auf Basis der ursprünglichen Kalkulation" erstellt wurde.
Wichtig ist deine vertragliche Basis, s. u..
Ich zitiere beispielhaft mal die VOB/B 2012, §2 Vergütung:
"(6)
1. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
2. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren."
Das Thema ist in einem solchen Fall also der erste Satz von 2..
Das Problem ohne im diese Offen zu legen gibt er den Nachtrag bzw. neue Position nicht frei. Ist einfach nur Stressig und ärgerlich.
Es geht eigentlich nur um deinen Ansatz der Leistungsanteile von Arbeitszeit und Materialkosten.
Beispiel: Hast du im Nachtrag einen wesentlich höheren Preis für die Tür als im Ursprungsangebot, kann man an den jeweiligen Preisanteilen erkennen -und bewerten-, woran das liegt.
Wie stringent das gehandhabt wird, bestimmt auch der Bauherr. Ich hatte z. B. mal einen Bauherrn, der zudem ALLE Preisanteile fürs Material nachgewiesen haben wollte - bis zur letzten Beilagscheibe....
Er will nur immer die Kosten drücken. Kennt immer Firmen die Gleichwertig viel günstiger sind.!! Aber unsere Arbeit muss auch bezahlt werden es ist ja keine Freizeitbeschäftigung.
Er darf dich nur auf DEINE ursprüngliche Kalkulation von VERGLEICHBAREN Positionen drücken, nicht darunter oder bezogen auf Preise anderer Firmen. Er darf dich z. B. drücken, wenn du ein "zu billiges" Angebot mit -im Verhältnis dazu- "zu teuren" Nachtragspreisen sanieren willst.
Genau das passiert halt sehr oft in der Baubranche. Ohne pauschalieren zu wollen - aber darum können m. M. n. große Unternehmen (mit entsprechender Rechtsabteilung im Haus!) so "günstige" Angebote abgeben. Die wissen einfach, wie man über -entsprechend aufgebaute und formulierte Nachträge (+ Bauzeitverlängerung, Beschleunigungsmaßnahmen, ....) dann den Gewinn wieder reinholen kann...
PS: Es ist keine Öffentliche Ausschreibung.
Die Frage ist, ob du ein Angebot z. B. "gemäß VOB" oder ähnlicher (bau-)rechtlicher Vorgaben abgegeben / unterschrieben hast. Dann musst du dich auch an diese Vorgaben halten.
Gruß, Matthias,
der regelmäßig Ausschreibungen (für Elektroarbeiten) erstellt, Nachträge prüfen muss, usw.. Bis hin zu Europa-weiten Ausschreibungen, wo die Anforderungen noch höher sind.