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Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben als Original ausgehändigt oder zugestellt wird. Die Aushändigung einer Kopie reiche nicht aus und mache die Kündigung ungültig, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
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Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben als Original ausgehändigt oder zugestellt wird. Die Aushändigung einer Kopie reiche nicht aus und mache die Kündigung ungültig, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
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