Es gibt keine Zulassung
Eine Zulassung als Gegenstand für Lebensmittel gibt es so nicht.
Es gibt allenfalls einen Test, der nachweist, dass ein Stück Holz mit einem gewissen Imprägniermittel (hier also keine Beschichtung) den Anforderungen der div. Gesetze und Bestimmungen für Bedarfsgegenstände im Kontakt mit Lebensmittel entsprochen hat.
Das Imprägniermittel kann man aber nicht als "Stoff" prüfen lassen. Geprüft wird immer der Gegenstand. Wenn man also gewerblich geölte Schneidbretter verkauft, dann könnte man diese testen lassen und bekommt dann entsprechend eine Bewertung, was den Endverbraucher beruhigen darf.
Eine Zulassungsstelle für die Bedarfsgegenstände gibt es auch nicht. Der Produzent handelt in Eigenverantwortlichkeit.
Als Hersteller von so einem Öl kann ich also nur mitteilen: Das Öl enthält keine Stoffe, die den Anforderungen für Bedarfsgegenstände im Kontakt mit Lebensmittel widersprechen.
Wenn Ihr Euch aber mal die
mögliche Stoffliste von dem BfR anschaut, dann braucht Ihr Euch nicht zu wundern, dass man so ein hübsches Testergebnis bekommt.
Z.B. stört 2-Butanonoxim bei so einer Bewertung nicht. Da auf eine Volldeklaration verzichtet wird, erkennt man das nur, wenn man aufmerksam das Sicherheitsdatenblatt liest. Ist das vorbildlich?
Grüße aus Frangn
Frank von Natural-Farben.de