IVD lehnt Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip" ab

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Entwurf weist gravierende Mängel auf

((22.03.2013) Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 22.03.2013 dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung gewidmet. Das so genannte "Bestellerprinzip" soll demnach im Wohnraumvermittlungsgesetz festgeschrieben werden. Der Wohnungssuchende solle nur dann die Maklerprovision übernehmen, wenn er als erstes den Makler mit der Wohnungssuche schriftlich beauftragt. Weitere Bedingung soll sein, dass "in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war." [...]

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