IVD lehnt Bundesratsinitiative zum "Bestellerprinzip" ab

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Forderungen widersprechen der aktuellen Gesetzgebung

(28.02.2013) Die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen die Maklerprovision neu regulieren und haben beschlossen, gemeinsam eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative ist es, das so genannte "Bestellerprinzip" im Wohnraumvermittlungsgesetz festzuschreiben. Der Immobilienverband IVD lehnt die Bundesratsinitiative ab und warnt vor den Auswirkungen unklarer Formulierungen, die zu erheblichen juristischen Auseinandersetzungen führen werden. Gemäß Gesetzesinitiative soll der Mieter nur noch dann dazu verpflichtet sein, die Maklerprovision zu zahlen, wenn er in Folge eines Suchauftrages einen schriftlichen Vertrag mit dem Makler geschlossen hat, bevor der Vermieter den Makler beauftragt hat. Weitere Bedingung solle sein, dass "in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war." [...]

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