irreführende Werbung? oder so what

Annimi

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Die AGBs eines Internetanbieters der sich rühmt (jedem ein Schreinermöbel zu ermöglichen) zumindest versteht man es als Quintessenz seines Auftritts, lesen sich zB. in einer Passage Zitat: "Für die Funktionsfähigkeit und die Standfestigkeit der Möbel übernimmt OKINLAB keine Gewähr."

Mal in die Runde gefragt, wie darf ich denn nun den Verbraucherschutz verstehen?
Was ist denn hier los?
Im Internet scheint die deutsche Gesetzgebung ausgehebelt zu sein und auch das BGB? (5 Jahre Haftung für Leistung).

Was sagt denn der Verband der Tischlerzunft über solches gebaren?

Gruß Anni

PS: Ich war schon lang nicht mehr im Forum, sollte das zuvor diskutiert worden sein.

PSs.: Das o.b. Unternehmen steht im Entscheid zum d. Gründerpreis!
 

Time_to_wonder

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Ich denke, man muss den Sachzusammenhang sehen. Im Satz vor Deinem Zitat ist ein Verweis auf den § 1 zu finden, in dem beschrieben wird, dass der Kunde über den Online-Shop und den online Editor in dem dort vorgegebenen Rahmen Möbel entwerfen und das Unternehmen mit deren Anfertigung beauftragen kann.

Einerseits bleibt also die Verantwortung für die Funktion ein Stück weit beim Kunden, das erscheint mir nachvollziehbar.

Andererseits erkenne ich hier Parallelen zum System IKEA, wo der Kunde durch Selbstmontage für die Standfestigkeit verantwortlich ist. Der blaue Schwede hat in den USA gerade die Malm-Kommode aus dem Programm genommen, weil es angebilch mehrere Fälle gab, wo nicht an der Wand befestigte Möbel Kleinkinder erschlagen haben, obwohl das bei IKEA deutlich gekennzeichnet ist und Befestigungsmaterial beiliegt.

Ehrlich gesagt bin ich froh, dass es bei uns noch nicht ganz so weit ist und übernehme ein Stück Verantwortung, dass man auch mit "gesundendem Menschenverstand" gern...

Gruß Jörg
 

Annimi

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§ 1 zu finden, in dem beschrieben wird, dass der Kunde über den Online-Shop und den online Editor in dem dort vorgegebenen Rahmen Möbel entwerfen und das Unternehmen mit deren Anfertigung beauftragen kann.

Einerseits bleibt also die Verantwortung für die Funktion ein Stück weit beim Kunden, das erscheint mir nachvollziehbar.

Hey Jörg,
das Geschäftsmodell halte ich für absolut unseriös. Gebrauchsgüter haben mindest. Sicherheitsnormen zu erfüllen für die der Hersteller zu haften hat. Irgendwo im Kleingedruckten einen Vollausschluss der Gebrauchseigenschaften als AGBs reinzuschreiben ist m.M. nach Betrug.

Wenn der Kunde ein Möbel selbst konfiguriert muss der Hersteller die Statik berechnen, fällt diese negativ aus, ist der Hersteller m. M verpflichtet schriftlich darauf hinzuweisen. Erst dann ist es dem Kunden überlassen ob er für "Unbrauchbares" bezahlt und dies bestellt.

Alles andere ist ein Vorenthalten von entscheidungsrelevanten Informationen.
Gruß Anni
 

Time_to_wonder

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Hey Jörg,
Gebrauchsgüter haben mindest. Sicherheitsnormen zu erfüllen für die der Hersteller zu haften hat.
Gruß Anni

Verstehe Deine Argumentation, aber ist das wirklich so? Das hieße ja dann, das jedes individuell gefertigte Möbel ein CE-Kennzeichen tragen müsste. Das hatten wir vor längerer Zeit hier im Forum mal mit handwerklich gefertigten Türen. Da gab/gibt es wohl irgendwie die Idee der EU, das CE-Kennzeichen hier zwingend einzuführen. Und so wie ich das verstanden habe, wäre das der Untergang der Schreinerbetriebe in dem Bereich, weil das für handwerklich arbeitende Betriebe nicht durchführbar ist.

Das mit den Sicherheitsnormen kenne ich aus meinem Bereich bzgl. Leuchten. Schnell mal ne Fassung auf ne olle Alufelge geschraubt, Kabel, Schnurschalter und Stecker dran, schon biste "Leuchtenhersteller" und musst alle Schutzmaßnahmen nach VDE etc. einhalten und nachweisen.

Gruß Jörg
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Guten Abend Anni

schauen wir doch erst einmal wie sich dieses
Projekt weiter entwickeln möchte. Speziell im
Umfeld von TU und Universitäten tun sich ja
immer wieder Brachlandlandschaften auf, die
auf Dauer auch bedient werden müßten.

Nun gibt es ja gerade im Aachener Umfeld
schon einige Betrieb die durchaus ein ganz
ehernes Durchhaltevermögen gezeigt haben.
Die Firma Kellermann ist mir da als starkes
Unternehmen im Endkundenbereich bekannt.

Das mir geläufige Gegenbeispiel war eine Gruppe
von hochmotivierten Gestaltern unserer Branche,
aus deren Hinterlassenschaft ich eine fast kompl.
Holzbearbeitungswerkstatt, von einem spendablen
Elternteil, für einen Exlehrling/Freund aufkaufen
durfte. Ist wirklich eine Okkasion für uns gewesen.

Ob die nun einen wie auch immer gearteten Preis
für ihre Gründermentalität bekommen könnten, ist
mir bei dem Profil eher als etwas schleierhaft. Das
haben wir aber hier im Bergischen Land auch schon
öfters miterleben können, langfristig sind aber die
branchenspezifischen Problemstellungen auch an
diesen Firmenaufstellungen nicht schadlos vorbei
gelaufen. Wer sich ins Haifischbecken begibt sollte
schon ein sicherer Schwimmer sein:emoji_grin:

Gruss Harald
 

WinfriedM

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Hey Jörg,
das Geschäftsmodell halte ich für absolut unseriös. Gebrauchsgüter haben mindest. Sicherheitsnormen zu erfüllen für die der Hersteller zu haften hat.

Da wäre aber die Frage, wer Hersteller ist. Wenn ich z.B. mir bei einem Tischler ein paar Sachen fräsen lasse, um mir mein Möbel zu bauen, haftet nicht der Tischler, wenn das Möbel umkippt. Hersteller bin ich.

Wenn ich mir mit deren Werkzeugen ein beliebiges Möbel designen kann, was die dann fertigen, kann es durchaus sein, dass ich der Hersteller bin und für mein Design dann auch die Haftung übernehmen muss.

Erscheint mir irgendwie so ein Zwischending, wo nicht richtig klar ist, wer eigentlich was ist.
 

Srosskamp

ww-kastanie
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Moin!

Gestern lief eine Sendung zum Gründerpreis im ZDF. Da wurde auch über das Thema gesprochen:

- Die Herren bieten die Internet-Plattform zum Verkauf der Möbel
- Der Tischler vor Ort bekommt die CAD-Daten für die CNC und fräst das Möbel für den Kunden
- Der Tischler liefert aus (und baut evtl. auch auf?)
- Die Möbel sind, wenn man sich die Website mal anschaut, standardisiert. Man kann also in gewissen Grenzen designen. Hier scheinen das Plattenformat und Verschnitt eine begrenzende Größe in der App zu sein

Damit sehe ich überhaupt kein Problem. Die Möbel werden innerhalb der wählbaren Grenzen geprüft sein, großen Murks kann man als Kunde wohl nicht verzapfen... Also aus meiner Sicht alles nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Aus meiner Sicht eine coole Idee mit Potential, die auch geschäftlich ganz nett gewählt ist. Man kann individualisieren, aber letztendlich ist alles relativ gleich. Mach der große blau-gelbe Schwede ja auch so :emoji_slight_smile:

Gruß

Sebastian
 

WinfriedM

ww-robinie
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@Sebastian: Nach deiner Argumentation muss dann aber auch die Plattform die Sicherheit der Möbel gewährleisten bzw. dafür gerade stehen. Und genau das wollen die ja in ihren AGBs ausschließen.
 

AhornBay

ww-esche
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Hallo zusammen,
mal zur Klarstellung: AGB's sind keine Werbung

Ohne das Unternehmen selbst oder die konkreten AGB's zu kennen und geprüft zu haben, gehe ich davon aus, dass das Konstrukt so gewählt worden ist, dass der Schreiner nur Ausführender ist (Abgrenzung: Dienst- zu Werkvertrag; schulde ich einen Erfolg oder nur ein Tätigwerden; Beispiel Arzt: der schuldet keinen Erfolg (= gesund); würde auch niemand sinnhaft vertreten).

Mutmaßung:
Hier wird ein Vertrag geschlossen, wo jemand zusagt, eine Dienstleistung (= CNC Arbeit?) zu machen. Ob oder wie sinnhaft (z. B. Standfestigkeit) das ganze ist, obliegt dem Auftraggeber.

Herzliche Grüße

Tom
 

Time_to_wonder

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Es kann ja jeder nur für etwas die Gewährleistung übernehmen, was er auch zu vertreten hat. Gehen wir einmal davon aus, dass das Bereitstellen der Internet-Plattform eine Dienstleistung ist. Dann kann der Betreiber für das fehlerfreie Funktionieren dieser Plattform haftbar gemacht werden. Natürlich ist es vorstellbar, dass soetwas statische Prüfungen einschließt, die Verantwortung dafür will aber der Betreiber nicht übernehmen und schliesst es aus. Dann kommt der Schreiner, mit dem der Kunde dann (in Analogie zu IKEA) wohl einen Kaufvertrag abschließt. Der haftet dann für die Mängelfreiheit seines Kaufgegenstandes, also der fertig gesägten und gefrästen Ware.

Ob so etwas juristisch überhaupt Bestand hat, wäre mal noch eine spannende Frage. Zumindest im Werkvertragsrecht (VO:emoji_sunglasses: kenne ich es so, dass immer ein Interessenausgleich beider Vertragsparteien bestehen soll. Hier kommt es auch auf die fachliche Einstufung des AG an. Ist er Laie, sieht die Sache naturgemäß anders aus als wenn ein der AG "vom Fach" ist. Ist ja bei B2B häufg der Fall.
 

Nikem

ww-birnbaum
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Ich denke, daß das juristisch zulässig ist. Ebay haftet für Betrüger ja auch nicht. Sonst hätte sich PayPal ja nicht so gut als Zusatzgeschäft etablieren lassen. Ich denke das vor dem Hintergrund, daß man nur etwas vermittelt die Klausel zulässig ist und man evtl. damit nur Ansprüchn vor dem Hintergrund, daß der eigentliche Auftragsnehmer nicht zahlen kann, aus dem Weg gehen will.

Da könnte man nun viel Mutmaßen....
 

Annimi

ww-robinie
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Ob so etwas juristisch überhaupt Bestand hat, wäre mal noch eine spannende Frage. Zumindest im Werkvertragsrecht (VO:emoji_sunglasses: kenne ich es so, dass immer ein Interessenausgleich beider Vertragsparteien bestehen soll. Hier kommt es auch auf die fachliche Einstufung des AG an. Ist er Laie, sieht die Sache naturgemäß anders aus als wenn ein der AG "vom Fach" ist. Ist ja bei B2B häufg der Fall.

Die Präsentation zum Gründerpreis unterscheidet sich von dem was die Website an AGBs vorhält. Als Kunde käme ich mir betrogen vor. Einen Architekten braucht man doch nicht wenn man ein Möbel kauft, irgendwie dubios das Ganze.
 

Mitglied 42582

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Man braucht ja nicht da zu kaufen:emoji_wink:

Wenn die AGBs den gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen sind sie unwirksam.
 
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