Interhyp erweitert Vorfälligkeitsschutz: Absicherung jetzt auch bei Scheidung

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In Deutschland stehen jedes Jahr rund 200.000 Paare vor den Scherben ihrer Ehe. Neben dem persönlichen Schmerz sind oftmals massive Auseinandersetzungen über die ehemals gemeinsamen Finanzen die Folge. Vor allem wenn eine gemeinsame Immobilie existiert, ist der Verkauf häufig die einzige Lösung. Damit in einer solchen Situation nicht auch noch eine Strafzahlung der finanzierenden Bank wegen der vorzeitigen Darlehensrückführung anfällt, hat Interhyp zusammen mit einem Bankhaus den Vorfälligkeitsschutz auch auf den Fall der Scheidung ausgeweitet: Wer sein Darlehen gegen eine Einmalgebühr von nur 500 Euro mit diesem Schutz ausstattet, muss im Fall der Fälle keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die schnell in die Tausende gehen kann.

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