Instrumentenverkauf Elfenbein, Rosenholz usw.

dieweltistrund

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edelres

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Elfenbein

Hallo Joerg,.
vielen Dank fuer den Hinweis. Ich besitze einen Bestand von alten Klaviertasten und werde mich mit BFN in Verbindung setzen.
Mit Guten Wuenschen fuer die Feiertage und einen guten
Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Gruessen
Ottmar
 

tomcam

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Hallo, das hatten wir grad erst in einem anderen Thread. "Gesellenstück verkaufen". Die Strafen sind in der Tat nicht unempfindlich. Dieses Thema, finde ich, sollte hier im Forum eine gewisse Aufmerksamkeit bekommen. Denn wie immer gilt, Unwissen schützt vor Strafe nicht.
 

Mitglied 30872

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...Dieses Thema, finde ich, sollte hier im Forum eine gewisse Aufmerksamkeit bekommen...

Ja Tom, das sehe ich genauso. Das ist kein Kavaliersdelikt und untersteicht, dass wir hierbei in der Verantwortung zum Artenschutz stehen.
Danke an Jörg, dass Du das verlinkt hast.
Und der Ottmar hat sich wieder gemeldet. :emoji_slight_smile:
 

tomcam

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Ja, ich bin auch nur zufällig damit konfrontiert worden, durch meinen Gitarrenbau. Es muss wirklich mal offiziell etwas mehr Arbeit geleistet werden.
Gerade dann, , wenn sich noch jemand damit brüstet, Rio Palisander in Größenordnungen vorrätig zu haben, wo einem alles wieder einfällt.....
 

Mathis

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...wenn sich noch jemand damit brüstet, Rio Palisander in Größenordnungen vorrätig zu haben,
...und daraus noch nen Besteckschrank für 60 Kilo Silber zu bauen?
Das war eh ne Luftnummer, wenn wir denselben meinen.

Ansonsten gilt diese Regelung nur für Europa:
Ich besitze einen Bestand von alten Klaviertasten und werde mich mit BFN in Verbindung setzen.
Wenn die in den USA liegen, interessiert sich beim BFN kein Schwanz dafür. Die sind nur für Deutschland zuständig.
 

kobalt

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Hallo,

kennt jemand den Inhalt dieser "zweiten Schutzstufe" und kann sie in verständliche Worte fassen? Damit ist vermutlich der Anhang B gemeint? Mir ist die Aufnahme von Bubinga ins Auge gesprungen.

Muss ich jetzt meine Hobelrechnungen sicherheitshalber die nächsten 100 Jahre aufbewahren? Darf man ab nächstem Jahr noch Produkte mit Bubinga kaufen?
Zitat von der Webseite des BfN:
Arten des Anhangs B dürfen vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere und Pflanzen rechtmäßig in die EU eingeführt oder rechtmäßig in der EU erworben wurden.

Muss ich auf einem solchen Nachweis bestehen, wenn ich mir nächstes Jahr einen Hobel mit Bubinga-Griff kaufe? Vielleicht kennt sich einer von euch damit aus und kann das mal beleuchten, das wäre prima.

Viele Grüße,
Kai
 

Wrchto

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Das ist ein interessantes Thema, vor allem, weil ich erst vor einigen Tagen überlegt habe, Bubinga zu kaufen, was ganz normal über Edelholzanbieter im Internet möglich ist. Damit fällt man dann also in Schutzstufe 2 und es geht um Bußgeld.
 

Mitglied 30872

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...Vielleicht kennt sich einer von euch damit aus und kann das mal beleuchten, das wäre prima...

Hallo Kai und alle anderen,
das ist so ein Thema, wo es viel "gefühltes Wissen" gibt. Wenn es mal zu einem Problem kommt, kannst Du nicht sagen, im Internetforum woodworker hättest Du die Information erhalten, dass...
Im Zweifelsfall würde ich mich da mal mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Verbindung setzen. Die sollten hier auskunftsfähig sein, auch wenn die sich ggf. erst selbst mal fit machen müssen.

Zu Bubinga:
Ich habe ja auch einen Veritas-Hobel und habe mich damals schon sehr darüber geärgert. Gerade die Kanadier, die sogar mit Ahorn Flagge zeigen, hätten m. E. gut daran getan, ihre Werkzeuggriffe aus Ahorn herzustellen.
 

Mathis

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Diese ganze Cites-Geschichte hat mehr Verwirrung unter den Verarbeitern von Holz gestiftet, als gut tut. Für den Endverbraucher, und das werden die allermeisten hier sein, ändert sich rein gar nichts.

Die ganze Gesetztgebung zielt darauf ab, den Import und die gewerbliche Verwendung solcher geschützten Holzarten zu kontrollieren und auch einzuschränken.

Dabei müssen zwei Schutzarten unterschieden werden:

Die allermeisten der gelisteten Hölzer stehen im Anhang 2 oder sogar nur 3 der Cites-Liste, und dieses bedeutet, dass je nach Holzart der gewerbliche Handel kontrolliert wird, insbesondere der Import solcher Arten in die EU.

Für innerhalb Deutschlands erworbene Holzstücke reicht als Nachweis die Rechnung des Verkäufers völlig aus, damit hat ein Käufer alle Auflagen zum Nachweis legalen Besitzes erfüllt. Produkte, in denen fertig verarbeitetes Bubinga wie z.B. im Griff eines Hobels vorkommen, sind gar nicht von den Regelungen des Anhangs 2 erfasst.

Die meisten Auflagen der Citesregelung betreffen ohnehin nur im Großhandel übliche Mengen wie
Zitat: "Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz und Furnierblätter" - also die Restbohle Bubinga aus der Werkstatt, der Werkzeuggriff oder der Hobel aus dem Holz ist nicht darunter erfasst. Wer diese Bohle Bubinga vom Opa später mal legal verkaufen möchte, tut gut daran, diese bis zum 1.1.2017 bei seiner Naturschutzbehörde anzumelden:

https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html "Sollten Sie bereits über Bestände von Holz der o.g. Arten verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese Bestände bis einen Tag vor Inkrafttreten der CITES Anhang II Listung bei Ihrer zuständigen Landesbehörde anzumelden. Erfolgt die Anmeldung bis spätestens 01. Januar 2017, sind keine weiteren Nachweise über die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 erforderlich. Bei einer Anmeldung nach dem genannten Datum müssen Sie die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 nachweisen können."

Ganz anders ist es bei Hölzern oder z.B. Elfenbein, die im Anhang 1 gelistet sind:
Hölzer wie z.B. Rio-Palisander stehen im Anhang 1 der Liste und sind besonders geschützt, mit denen ist ein freier Handel verboten, nur bei Nachweis des legalen Erwerbs vor einem bestimmten Stichtag der erlassenen Verordnung (1992 für Rio-P.) ist durch die Naturschutzbehörden eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall zu erhalten.

Also alles halb so schlimm, wie immer im Leben hilft fundiertes Wissen und Verstehen der Regelungen, diese zu umzusetzen. Die einzig seriöse Quelle ist die Seite des BFN.
 

DZaech

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Diese ganzen Regelungen gelten anscheinend nur für die EU und nicht in ganz Europa. Hier bei uns ist Bubinga oder Rio Palisander bei den meisten gut sortierten Holzhändlern sowohl in Brettform als auch als Furnier erhältlich. Die Preise sind zwar schon ziemlich krass. Rio-Palisander Furnier in Stärke 0.9 kostet 150.- CHF/m2 :emoji_grin:
 

Sägenbremser

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Hallo David

schon eher erstaunlich, da gerade Schweizer Wissenschaftler
besonders rege an einem internationalem Kataster für diese
bedrohten Holzarten ihr Können/Fähigkeiten in diese Bresche
werfen.

Wenn es uns hier nicht in sehr naher Zukunft gelingen sollte,
wenigstens im europäischen Handelraum diese Raubimporte
gänzlich zu unterbinden, wird es uns sehr schwer fallen diese
weit östlich/westlich liegenden Partnerländer vom Sinn unserer
Bemühungen ernsthaft überzeugen zu können.

Ich hoffe doch immer noch, das auch Institute in der Schweiz
ihr Datenmaterial über diesen Raubbau, sicher mit allen welt-
weit daran arbeitenden Universitäten/Lehranstalten in einer so
umfassenden Form geteilt haben, das auch ein wilder Knilch als
Staatsoberhaupt keine Chance hat, willkürlich Löschungen in der
ihm und seinen Geldgebern angenehmeren Form möglich macht.

Liebe Grüsse an meinen Lieblingsschweizer, Harald
 

DZaech

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Hallo Harald

Eigentlich bin ich immer davon ausgegangen dass Rio-Palisander auch bei uns nicht erhältlich nicht. Vor gut einem Jahr ging es dann mal um einen Esstisch, und der Kunde hatte sich nach eigener Recherche für Rio-Palisander entschieden. Es scheiterte dann aber am Preis, der Tisch wurde schlussendlich "nur" aus amerik. Nussbaum gefertigt.

Etwas anders ist es beim Bubinga, das war mir bekannt, da haben wir auch mal was da gehabt, ein wirklich extrem schönes Holz, schade dass das nun "verboten" ist.

Es ist in der Tat erstaunlich dass der Rio-Palisander hier noch käuflich ist, ansonsten sind die Regelungen hier enorm viel strenger als in der EU. Vorallem was Deklaration, Import usw. angeht. Und das nicht nur im Holzbereich, sehr gutes Beispiel ist die Fleischindustrie. Fleisch und vorallem Geflügel aus D/EU sind verpönt und teilweise auch verboten, da die artgerechte Haltung weit unter unseren Mindestanforderungen liegt. Speziell im Lebensmittelbereich sind die Qualitäts und Deklarationsvorschriften wohl so hoch wie in keinem anderen Land. Etwas lockerer ist es eben bei Sachgütern, wobei grundsätzlich auch beim Holz oder bei anderen Inländischen Produkten sind die Vorschriften verhältnismässig streng.

Das Tropenholz bildet da eine grosse Ausnahme. Tropenholz hat hierzulande eine recht grosse "Tradition", bis vor ~15 Jahren wurde anscheinend sehr viel damit gemacht. Praktisch alle gestrichenen/deckend lackierten Fenster und Türen wurden mit Sipo und ähnlichem Holz gefertigt, auch Limba, Abachi und viele weitere Hölzer wurden rege verwendet als Blindmaterial zum streichen. Wir haben jetzt noch eine beträchliche Menge Limba lagernd, verwendet wird es allerdings kaum noch. Ich hab letztens eine Werkstattüre für meine Werkstatt Zuhause daraus gefertigt. Und ich verstehe die Leute die das Holz verwendet haben jetz einwenig.Bei so einem Brett Tropenholz hast du in der Regel praktisch keinen Verschnitt. Die breiten, gerade gewachsenen Bretter werden nicht krumm, haben keine Äste, man kann die Teile ohne überlegen herausschneiden. Verschnitt aufgrund von Holzfehlern ist praktisch null. Das absolut einheitliche Holz ist stabil und lässt sich deckend streichen ohne jeglichen Aufwand. Von da her zeige ich schon Verständnis für die Verwendung von Tropenhölzern (auch wenn das in der heutigen Zeit verpönt ist). In der Industrie ist das Holz ja heute noch weit verbreitet, vorallem bei Halbfabrikaten u.Ä.


Liebe Grüsse
David
 

tract

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Wenn es uns hier nicht in sehr naher Zukunft gelingen sollte,
wenigstens im europäischen Handelraum diese Raubimporte
gänzlich zu unterbinden, wird es uns sehr schwer fallen diese
weit östlich/westlich liegenden Partnerländer vom Sinn unserer
Bemühungen ernsthaft überzeugen zu können.

schwer, weil der Staat diese eingezogenen Waren dann ja selber verwendet
https://www.bfn.de/0401_pm.html?&no...]=5950&cHash=0b624d7de9a8587f5f7864660291147d
das ist m.M. nach messen mit zweierlei Maß.
Das wäre so, als würde der Zoll einen Ozelot-Mantel konfiszieren (Zertifikat fehlt), nur um diesen dann anschließend an das Rathaus in Köln zu verleihen, damit der darin 'besonders' bekleidete Bürgermeister seine Gäste empfangen kann.

.
 

ranx

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Moin,
Ich stehe gerade in einem Instrumentenfachgeschäft und wurde darauf hingewiesen das ab dem 1.1.2017 das neue Abkommen von Cites Weltweit von den Landesregierungen in Kraft tritt... Ich verstehe nicht das die Schweiz da eine Ausnahme ist ?
LG uwe
 

Mitglied 30872

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Das kann man ja auch einfach mal verlinken: Edelholzvorräte

Im Zweifel empfehle ich nochmal, sich ganz einfach mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Im link findet sich auch ein Beitrag, wo man über eine Internetseite die örtlich zuständige Behörde finden kann. Das such' ich jetzt aber nicht mehr raus.
 

Mitglied 30872

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Es ist jetzt nur eine Vermutung, aber Schmid verkauft Werkzeug mit Bubinga-Griffen aktuell mit der Anmerkung: "Versand dieses Artikels nur innerhalb der Europäischen Union!"
Es wird wohl sicher etwas mit dem Thema zu tun haben.
 
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