Insolvenzrecht - Verjährungseinrede durch Schuldner berechtigt?

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BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZB 141/06

Leitsatz:
Soll der Insolvenzgrund allein aus der Forderung des antragstellenden Gläubigers hergeleitet werden, kann die Berechtigung einer vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede grundsätzlich nur im Prozesswege überprüft werden.*)

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