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Viele zukünftige Erben profitieren von der Erbschaftssteuerreform, die frühestens am 1. April und spätestens am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll: Die Freibeträge werden erhöht und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten gleichgesetzt. So weit, so gut. Problematisch gestaltet sich die Situation nur für Immobilienerben, wissen ARAG Experten und nehmen die geplante Erbschaftssteuerreform einmal genauer unter die Lupe.
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