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OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 U 41/07
Leitsatz:
Auch an einem zunächst für einen dauerhaften Zweck errichteten Gebäude (hier: Backhaus) kann später, wenn nach Verpachtung des Grundstücks und einem Umbau in ein Wochenendhaus ein berechtigtes Interesse an nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, Sondereigentum als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB neu begründet werden (Anschluss an BGH NJW 2006, 990).*)
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Leitsatz:
Auch an einem zunächst für einen dauerhaften Zweck errichteten Gebäude (hier: Backhaus) kann später, wenn nach Verpachtung des Grundstücks und einem Umbau in ein Wochenendhaus ein berechtigtes Interesse an nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, Sondereigentum als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB neu begründet werden (Anschluss an BGH NJW 2006, 990).*)
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