Im Frühjahr den Garten auf Vordermann bringen: Wie der Fiskus an den Kosten beteiligt

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(31.03.2010) Frühlingszeit ist Gartenzeit - Immobilieneigentümer, die ihren Garten nach dem strengen Winter jetzt wieder auf Vordermann bringen, können den Fiskus an den Kosten beteiligen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht für Eigenheimer zwei Möglichkeiten: zum einen den Steuerbonus für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zum anderen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). [...]

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