Hypothekenkündigung nach BGB

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Wer eine langfristige Bindung eingehen will, sollte das nur nach reiflichen Vorüberlegungen tun. Ein vorzeitiger Ausstieg ist später nämlich meist mit Ärger verbunden und kann zudem richtig ins Geld gehen. Das gilt nicht nur für zwischenmenschliche Beziehungen. Auch Bauherren sollten kritisch prüfen, mit welchem Geldgeber und für wie lange sie die Finanzierung der eigenen vier Wände angehen. Dass dabei schon vor Vertragsabschluss über die vorzeitige Beendigung der Kreditbeziehung nachgedacht werden muss, ist kein Vertrauensbruch, sondern eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Hypothekenkreditgeschäfts. Nur Bauherren, die diese genau kennen, können die Vertragsgestaltung optimal an ihren persönlichen Bedarf anpassen.

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