Wo soll man denn da die Grenze setzen? Die Definition für ein Gewerbe ist ja nun klar.
Ein Reisegewerbe scheidet laut Definition beim Tischler so gut wie immer aus. Ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter... Manchmal ist der dann aber schneller da als einem lieb ist, und dann wird's schnell teuer.
Grundsätzlich muss für den TE ein Gewerbe angemeldet werden. Wo liegt denn das Problem? An den 190 EUR Sockelbeitrag zur Kammer? Da dürfte so manche Ausgabe höher sein und sinnloser erscheinen.
Sonst fällt doch außer der Einkommenssteuer (logisch) nichts an.
Außer ggf. dem SokaBau Sockelbeitrag. Ich würde diese Kasse nicht als Wegelagerei bezeichnen, wünsche mir manchmal solch eine Umlage auch für das Tischlerhandwerk.
Sie bietet eine hohe Entlastung für die ausbildenden Betriebe, zu denen ich auch (als Kleinunternehmen) gehöre.
Über die Höhe des Sockelbeitrags kann man sicherlich streiten, jedoch finde ich ihn auch für Solounternehmer sinnvoll. Ähnliches gibt es im Tischlerhandwerk mit dem Ausbildungsbeitrag, den alle Betriebe, nicht nur die nicht ausbildenden, bezahlen.
Daher schätze ich auch der Erfolg der IVEB als recht gering ein. Na mal abwarten.
Einige Dinge müssen nun einmal solidarisch geregelt werden.
Grüße
Uli