Hwk

jewilb

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Hallo.
Was könnte ich im Nebenerwerb anmelden ohne mit der Hwk in Berührung zu kommen. Da ich nicht viel machen will und kann sind mir die 180€ zuviel. Eine unter Grenze wie bei der IHK gibt es ja nicht.


Kann mir da jemand ein Tip geben???

Gruß jewilb
 

jewilb

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Türen einbauen
Boden legen
Trocken Bau
Schränke bauen.
Wobei man das letzte als aufbauen deklarieren kann.
Haus Service hatte ich mal angemeldet +Einbau genormter fertigteile. Wie gesagt ich dachte die Hwk hat dieselbe untergrenze ( Ca 5000€ gewinn) wie die ihk. Aber das ist nicht so.
 

Neige

ww-robinie
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Wenn du im Handwerk tätig bist, wirst du nicht drum rum kommen. Die Mitgliedschaft in der HWK ist verpflichtend auch wenn es da viele Diskussionen darum gibt .
 

yoghurt

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Hallo,
melde ein Reisegewerbe an. Die Handwerksordnung und damit die Zuständigkeit der HWK bezieht sich auf stehendes Gewerbe.
 

jewilb

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Wenn ich mal ein Jahr eventuell mal nix machen kann und ich trotzdem den Beitrag bezahlen soll find ich das nicht so toll.

Was ist wenn ich trocken Bau anmelde und ein Angebot über nen Schrankbau abgebe. oder Türen einbauen?
Darf ich das Schreiben oder muss ich es nur anderst formulieren. aber wie???
 

yoghurt

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Hallo,
im Prinzip ist damit gesagt, dass Du Deine Kunden aufsuchst und nicht umgekehrt. Mehr Infos beim BUH.
 

Holzmagnet

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Wieso nicht nochmal Hausmeisterservice? Lass den Eintrag bei der HWK weg, solange es Nebengewerbe ist wird dir die HWK kaum auf die Nerven gehen.
 

Snekker

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Warum so Umständlich!
Man muss nur Trockenbau anmelden dann gibt es keine Probleme. Trockenbau gehört zu den freien Handwerken. Also keine HWK. Alternativ wenn du schon älter als 49Jahre bist kannst du auch eine Ausnahmegenehmigung von der HWK bekommen. Dann kannst du ganz ohne Probleme als Tischler tätig sein. Ausbilden tust du ja sicher nicht.
 

jewilb

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Im Reisegewerbe hört sich gut an. Hab auch mal im Buh gelesen. Ist aber sehr schwierig da raus zu finden was man darf und was nicht. Sehr schwammige sache. Aber gut.
Darf man im reisegewerbe Angebote abgeben??? Ne visitenkarte auslegen dsrf man wohl nicht wenn ich dad richtig verstanden hab.
Hast du vielleicht noch Link Tipps. Hast du ein Reisegewerbe?.

Zum trockenbau. Darf ich denn da ein Angebot über türeneinbau machen?
 

Snekker

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Im Trockenbau darf man Vorgefertigte Teile Montieren also Türen, Fenster, Treppen und so weiter. Natürlich auch Gipskartonwände und andere Systemelemente. Im Geringen umfang kannst du auch Tischlerisch tätig sein. Wichtig dabei ist das es wirklich nur einen kleinen Teil deines Auftrags ausmacht. Offiziell ist das zwar untersagt aber keiner kann dir verbieten einem Langjährigen Kunden einen Gefallen zu tun. Ansonsten einfach die Klappe halten und nicht drüber reden.
 

ölfisch

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Warum so Umständlich!
Man muss nur Trockenbau anmelden dann gibt es keine Probleme. Trockenbau gehört zu den freien Handwerken. Also keine HWK.

Das stimmt gar nicht - Handwerker müssen an die HWK zahlen, egal ob Nebenerwerb oder Haupterwerb. Egal ob Rolle A oder B.

Gruß M.
 

Obatzter

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Hallo,
Trockenbau gehört aber zu den Bauberufen und da lauert der andere Hai namens Sokabau, und der frisst 900 Eurappen und lauert nur so auf anmeldungen im Baugewerbe.
gruss
 

Obatzter

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@ Roostie
Das ist ja mal aufschlussreich. Vielen dank für den Beitrag aus der BM.
Ich bin bisher noch nicht in der Innung und werde aus den genannten Gründen aber Mitglied werden.
gruss
 

jewilb

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Hier mal ein Link zur bm mit dem Thema Sokabau

Also, ohne sich irgendwo anzumelden und zu bezahlen gibt es keine Möglichkeit sich nen tausender oder vielleicht auch zwei im jahr dazu zu verdienen.
Seh ich das richtig????

Steuern kommen ja auch noch dazu.

Also lieber Füße hochlegen???
Oder gibt es eine Möglichkeit?
Alles sehr verwirrend
 

yoghurt

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Hallo,
wenn's jetzt wirklich nur ein oder zwei tausender im Jahr sein sollen, dann kannst Du das meines Wissens ohne Anmeldung machen. Das ist dann so geringfügig, dass es ausreicht gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Einkünfte aufgrund selbständiger Arbeit anzugeben. Als ich noch Student war habe ich es auch immer so gemacht, das waren auch tatsächlich so 4-5 Rechnungen pro Jahr mit Einahmen von ca. 1000 - 2000€.

Deutschland ist da schon recht kompliziert sortiert, man kann nicht einfach arbeiten und dann ehrlich seine Steuern zahlen....

Ich würde mir noch überlegen Dich Umsatzsteuerpflichtig zu machen. Das ist zwar lästig, aber die Kunden zahlen die Umsatzsteuer und Du kriegst die Umsatzsteuer für Deine Materialien und Werkzeuge wieder.
 

Snekker

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Ihr wollt euch also auch vor dem Zahlen drücken?
Sagt das doch gleich.
Dann gibt es keinen Legalen weg.
Auch bei Tischler im Reisegewerbe gehörst du zu den Bauberufen.
Bleiben also noch Drechsler oder Holzschnitzer oder Küfer oder aber Stellmacher.
Die gehören zwar zum Handwerk aber nicht zum Bau oder sehe ich das Falsch?
Mit der Sokabau bekommst du doch nur zu tun wenn du jemanden Anstellst.
Als selbstständiger Alleinunternehmer hast du keinen Anspruch auf irgendwas von denen also warum sollte man da einzahlen oder das auch müssen. Das wäre dann wieder mal so ein Irrsinns Konstrukt wie die Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung.
 

ölfisch

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Hallo,
wenn's jetzt wirklich nur ein oder zwei tausender im Jahr sein sollen, dann kannst Du das meines Wissens ohne Anmeldung machen. Das ist dann so geringfügig, dass es ausreicht gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Einkünfte aufgrund selbständiger Arbeit anzugeben. Als ich noch Student war habe ich es auch immer so gemacht, das waren auch tatsächlich so 4-5 Rechnungen pro Jahr mit Einahmen von ca. 1000 - 2000€.

Aber Pschhhhht! Schreib das nicht zu laut denn:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
(Erster Satz: Ein Gewerbe ist....)

und dort weiter unten:
(Gewerberecht...Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei..)

Oder bist Du Freiberufler oder Landwirt?

Stimmt Forumsmoderatoren züchten ja Quasi Forumsmitglieder. :emoji_wink:

Gruß M.

PS: Das aus Wiki deckte sich mit meiner Erinnerung vom Meisteruntericht.
 

yoghurt

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Ihr wollt euch also auch vor dem Zahlen drücken?
Sagt das doch gleich.
Dann gibt es keinen Legalen weg.
Auch bei Tischler im Reisegewerbe gehörst du zu den Bauberufen.

Hallo,
wer auch immer jetzt "Ihr" ist, kammerbeitragspflichtig zu sein für 3 Türen 2 Fenster und eine Küchenmontage pro Jahr erscheint doch wenig sinnvoll.

Das Reisegewerbe ist eine legale Möglichkeit die Kammerpflicht zu umgehen, das kann jeder in der Handwerksordnung nachlesen. Im übrigen ist ein Montagetischler ja auch tatsächlich immer unterwegs...

Tatsächlich ist aber die Rechtssprechung hinsichtlich der Abgrenzung von stehendem und fliegendem Gewerbe uneinheitlich. Aber zurück zum Thema das hier diskutiert wird: für 3 Türen 2 Fenster und eine Küchenmontage pro Jahr kräht kein Hahn nach irgendetwas....

Diese Soka-Bau-Angelegenheit ist ein völlig anderes Thema.
 

Krummer Nagel

ww-eiche
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Hallo,
Trockenbau gehört aber zu den Bauberufen und da lauert der andere Hai namens Sokabau, und der frisst 900 Eurappen und lauert nur so auf anmeldungen im Baugewerbe.
gruss

Gegen diese moderne Art der Wegelagerei hat sich ein Verein gegründet, bei dem jeder Mitglied werden kann (auch nicht Solo-Selbstständige). Dort hat man eine sehr gute Anwältin, die sich auskennt mit der mafiösen Struktur der SOKA und deren dubiose Machenschaften.
Diese Anwältin strebt eine Sammelklage gegen diese Willkür an und die Aussicht auf Erfolg scheint recht gut zu sein. Je mehr mitmachen desto besser!
Weitere Infos auf: IVEB - Interessenvertretung Einzelunternehmer im Baugewerbe
Dort gibt es auch die Mitgliedsanträge!
 

uli2003

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wer auch immer jetzt "Ihr" ist, kammerbeitragspflichtig zu sein für 3 Türen 2 Fenster und eine Küchenmontage pro Jahr erscheint doch wenig sinnvoll.
Wo soll man denn da die Grenze setzen? Die Definition für ein Gewerbe ist ja nun klar.
Ein Reisegewerbe scheidet laut Definition beim Tischler so gut wie immer aus. Ich weiß, wo kein Kläger, da kein Richter... Manchmal ist der dann aber schneller da als einem lieb ist, und dann wird's schnell teuer.

Grundsätzlich muss für den TE ein Gewerbe angemeldet werden. Wo liegt denn das Problem? An den 190 EUR Sockelbeitrag zur Kammer? Da dürfte so manche Ausgabe höher sein und sinnloser erscheinen.
Sonst fällt doch außer der Einkommenssteuer (logisch) nichts an.

Außer ggf. dem SokaBau Sockelbeitrag. Ich würde diese Kasse nicht als Wegelagerei bezeichnen, wünsche mir manchmal solch eine Umlage auch für das Tischlerhandwerk.
Sie bietet eine hohe Entlastung für die ausbildenden Betriebe, zu denen ich auch (als Kleinunternehmen) gehöre.
Über die Höhe des Sockelbeitrags kann man sicherlich streiten, jedoch finde ich ihn auch für Solounternehmer sinnvoll. Ähnliches gibt es im Tischlerhandwerk mit dem Ausbildungsbeitrag, den alle Betriebe, nicht nur die nicht ausbildenden, bezahlen.

Daher schätze ich auch der Erfolg der IVEB als recht gering ein. Na mal abwarten.
Einige Dinge müssen nun einmal solidarisch geregelt werden.

Grüße
Uli
 
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