Holzqualität von Oberflächen von Sperrholz/Multiplex

Kramer-Wolf

ww-kastanie
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Filderstadt
Hallo,
nachdem ich im Forum vergeblich nach einer Angabe der Güteklassen gesucht hatte (sondern nur offene Diskussionen fand) bin ich wo anders fündig geworden.

Die Qualitätsklasse von Sperrholzes ist über das Aussehen der Deckplatten bestimmt und wird in EN 635-1 und 635-2 definiert.

Die verschiedenen Klassen( E, I, II, III und IV) entsprechen einer steigernden Anwesenheit von Mängeln. Jedes Deck der Platte wird separat klassifiziert (als erste wird immer die Vorderseite bezeichnet und danach die Rückseite) und auf Grunde dessen können verschiedene Kombinationen erhalten werden (z.B. I/II, II/III, III/IV).

Für Pappelsperrholz folgt eine Zusammenfassung der Eigenschaften jeder Qualitätsklasse:
  • Klasse E: Keine Fehler akzeptiert.
  • Klasse I: Fläche die sichtbar bleiben kann, für jede Endverarbeitung geeignet (Edelfurnierung, durchsichtbare Lackierung,hochglänzende Beschichtung). Zugelassen sind nur wenige nadelfeine Astlöcher oder gesunde und festsitzend Äste ohne Risse. Zugelassen sind auch leichte Verfärbungen, Spachtestellen oder leichte Ausbesserungen gut durchgeführt und farblich auf den Rest der Oberflaeche abgestimmt.
  • Klasse II: “Natürliche“ Seite, mit Farbeunterschieden und gesunden Ästen, für Laminatbeschichtungen oder mit pigmentierten Farben oder Lackierung geeignet.Zugelassen sind gesunde, festsitzende Äste bis zu 35 mm, kleine ausgefallene Äste oder Risse aber gut gespachtelt. Auch eventuelle kontrastarme Entfärbungen, gelegentliche Klebestoffflecken, gut durchgeführte Ausbesserungen und Spachtelungen.
  • Klasse III: „Offene“ Aussenseite, nach Anfrage gespachtelt, für unsichtbare Bereiche geeignet. Gesunde Äste zugelassen, bis zu 50 mm; ausgefallene Äste, Risse. Rindeneinschlüsse und Überlappungen. Zugelassen gesunde Entfärbungen, Klebestoffflecken, Ausbesserungen und Spachtelungen jeder Art.
  • Klasse IV: Fläche aus Sperrholz für Verpackungen oder ähnliche Anwendungen geeignet. Zugelassen sind alle natürlichen Eigenschaften des Holzes und sämtliche Verarbeitungsfehler, bis diese aber die Zwecksmässigkeit der Platte selbst nicht bevorurteilen (Pilzbefall und Einschluss von Eisenstücken zum Beispiel, sind absolut auszuschliessen).

Soweit ich es verstanden habe sind die Bezeichnungen A, AB, B, BB und C nicht mehr für Mehrschichthölzer gültig.

Ich bitte um Korrektur falls ich Quatsch kopiert haben sollte.
 
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