Hilfe: Erdaushub in meinen Garten gebaggert bekommen. Wie schlechtes Kino...

odul

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Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos. Die Bauträger unseres Nachbarn hat dort das Schwimmbad ausheben lassen und einen Teil der Erde einfach in unseren Garten baggern lassen. Es würde ja zurück verfüllt werden. Das war jetzt vor gut sechs Wochen und ich werde nur hingehalten. Ist wie im schlechten Kino. Mir wurde jetzt schriftlich zugesagt, dass die Erde bis übermorgen Freitag, den 20.5.2022 wieder weg wäre. Da ich da direkt skeptisch war, habe ich ihm eine Fristsetzung bis Freitag per Einschreiben geschickt. Aktuell heute, also zwei Tage vor Fristablauf, ist die Schalung der Wände noch nicht mal fertig.

Frage:
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
 

VENEREA

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Wenn du das nicht genehmigt hast beim ausheben, wäre ich zur Polizei gegangen und hätte Anzeige erstattet.
Stell ich mir grad komisch vor, ich komm Heim und in unserem Garten sind ein paar Kubikmeter Erde vom Nachbar.... keine Panik in 6 Wochen ist das wieder weg?
Gehts noch.

Gruß Sebastian
 

McIlroy

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Heftig, so macht man sich Freunde...

Und selbst wenn die es schaffen, den Haufen fristgerecht wegzuschaffen, dann haben sie sicher am Ende entweder was an eurem Boden (Rasen?) kaputtgemacht, oder es bleibt ein Rest liegen. Da sehe ich noch mehr Ärger auf Dich zukommen, bis das wirklich wieder in den alten Zustand zurückversetzt wird.
 

carsten

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Hallo

6 Wochen ?? du bist aber gutmütig. Ohne zu fragen nicht mal 2 Tage. Wenn ich als Handwerker aus irgendwelchen Gründen das Grundstück eines Nachbarn allein nur betreten muss wird nachgefragt. Und das ist was anderes als wenn da ein paar m³ Erde auf meinem Rasen oder... Garten liegen, das hinterläßt ja Spuren die nicht so von heute auf morgen zu beseitigen sind. Bin nur Handwerker und könnte hier nur mit gesundem Menschenverstand "urteilen".
Ist auch die Frage wie man sich mit dem Nachbarn versteht/ weiter verstehen will. In so einem Fall kann man froh sein eine Rechtsschutz zu haben die auch Nachbarschaftsstreitigkeiten beinhaltet. Ein anwaltliches Schreiben mit dem Aufzeigen der Konsequenzen, Abtransport und wieder instandsetzen des Gartens. Evtl reicht auch ein Vorsprechen bei der örtlichen Polizei die dem Nachbar dann mal klar macht das, das Konsequenzen haben kann könnte der preiswertere Weg sein.
 

odul

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Wenn du das nicht genehmigt hast beim ausheben, wäre ich zur Polizei gegangen und hätte Anzeige erstattet.
Stell ich mir grad komisch vor, ich komm Heim und in unserem Garten sind ein paar Kubikmeter Erde vom Nachbar.... keine Panik in 6 Wochen ist das wieder weg?
Gehts noch.

Gruß Sebastian

Die Frage ist, ob die Polizei das interessiert
 

bello

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Schick ihm mal eine Rechnung und dazu eine kurze Frist.
Als uns ähnliches durch eine Straße enbaufirma widerfahren ist , ging es dann ganz schnell.
 

VENEREA

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Die Frage ist, ob die Polizei das interessiert
Naja jetzt wo du ihm ne Frist gesetzt hast weiß ich es nicht.

Wenn ich heimgekommen wäre und das wäre in meinem Garten... dann würde ich Fotos machen und danach bei der Polizei ne Anzeige mache.
Und ja die Interessieren sich dafür.
Das ist Sachbeschädigung.
Was sagt den dein Nachbar dazu?

Gruß Sebastian
 

odul

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Wie immer in so Fällen, ist die Geschichte etwas komplizierter. Insbesondere hätte der sofortige Abtransport weitere Schäden auf meinem Grundstück nach sich gezogen.

Der Bauträger ist eine Katastrophe. Die Nachbarn sind dem auch ausgeliefert.
 

Mitglied 24010 keks

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Der Bauträger ist eine Katastrophe. Die Nachbarn sind dem auch ausgeliefert
Danke, dass du das geschrieben hast, ich wollt das grad anmerken. Der Nachbar kann doch nichts dafür wenn eine Firma so dreist ist.
Krasse Dreistigkeit! Mehr fällt mir dazu nicht ein. Sachen gibt's... Unglaublich!

Wünsch dir dafür aber auf alle Fälle alles Gute und drück die Daumen, dass das wieder in Ordnung kommt und keinen Streit mit dem Nachbarn gibt.

Gruß Daniel
 

Mitglied 59145

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Lokalpresse funktioniert bei uns da oft......
Aber so richtig weiss ich es auch nicht. Ich hätte einfach mit meinem Avant die Baugrube wieder zu geschüttet und ihm ne rechnung geschrieben :emoji_innocent:.

Ne, natürlich nicht. Ich wüsste es auch nicht was ich da gemacht hätte. Gab es von dir überhaupt die Zustimmung ? Also "für kurz" oder so? Ist ja dein grundstück, wenn das beschädigt worden wäre, hätten die halt nen Hubschrauber nehmen müssen. Das sieht man ja bevor man anbietet, im Zweifelsfall wäre der Pool dann halt zu teuer. Gibt ja auch Schubkarren, machbar ist vieles.

Schon krass in jedem Fall.....
 

Mitglied 59145

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Vor allem was so eine Spezialmaschine kostet, mit wochenendzuschlag selbstredend.
Aber das sind eigentlich nur so Fantasien, ich weiss nicht was ich gemacht hätte.
 

Mitglied 59145

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Öh, ich stand schon mit der Schaufel da und habe zumindest eine symbolische Menge rübergeschaufelt.
Schaufelflashmob, wenn das bis zum Forentreffen nicht erledigt ist, machen wir das bei dir. den kleinen grünen bringe ich dann auch mit :emoji_wink:
 

ChristophW

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Der Bauträger ist eine Katastrophe. Die Nachbarn sind dem auch ausgeliefert.
Der Firma (!) würde ich eine Frist setzen das zu beseitigen, den alten Zustand wieder herzustellen und dich für die "Lagerung" zu entschädigen. Wenn die dem nicht nachkommen dürftest du das selbst beauftragen und denen ebenfalls die Kosten auferlegen, die Frage ist nur ob man die Muße hast (und das Risiko tragen willst) das durchzuboxen, ich würde einfach mal meine Versicherung fragen ob das von irgendwas abgedeckt ist (Vandalismus? :emoji_thinking:), Verursacher ist ja bekannt die holen sich ihr Geld dann schon wieder...
 

VENEREA

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Also wirst du ja keinen Stress mit den Nachbarn bekommen, wenn die auch nicht gut auf den Bauträger zu sprechen sind.
Wie gesagt Polizei anrufen, dann weiß man mehr.
Es bleibt Sachbeschädigung der krassen Sorte.
Weiß nicht wie dein Garten so aussieht, aber es ist ja nicht mit Erde wieder wegbaggern getan.

Gruß Sebastian
 
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Wie gesagt Polizei anrufen, dann weiß man mehr.
Das ist doch kein strafrechtliches Problem und damit kein Fall für die Polizei.

Wenn die Frist verstrichen ist würde ich den Bauträger schriftlich darüber in Kenntnis setzen das du eine Gartenbaufirma beauftragst um den vorherigen Stand wiederherstellen zu lassen. Die Rechnung müsstest du vorab begleichen und lässt dir das dann von dem Bauträger bezahlen. Lehnt dieser ab -> gerichtliches Mahnverfahren. https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
 

Lico

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MW ist das mit dem Bodenaushub nicht nur Sachbeschädigung. Ohne behördliche Genehmigung darf man Bodenaushub eigentlich nirgendwo einfach abkippen. Wäre dann mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Lico
 

uli2003

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Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Ich denke das ist eine Eigentumsbeeinträchtigung nach §1004BGB, sodass du einen Beseitigungsanspruch hast.
Selbsthilfe (falls noch möglich) ist bei Erde generell schwierig.
Schreib dem Nachbarn bzw. Bauunternehmer eine ordentliche Rechnung über die (Zwischen-)lagerung des Bodenaushubs. Falls Maßnahmen zur Wiederherstellung deines Gartens nötig sind, kommen diese natürlich allerfeinst mit auf die Rechnung.

Zahlt er nicht, beantragst du online einen Mahnbescheid. Erst wenn er dann Widerspruch einlegt, würde ich einen Anwalt einschalten.
 

benni322

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Als erstes mit dem Nachbar reden und sehen was der dazu überhaupt sagt. Wenn der von der Sache genauso überrumpelt ist wie du, ist das gut.
Falls der dem Bauträger einfach nur nicht gesagt hat, wo die Grundstücksgrenze ist (Über den Zaun wird er ja nicht geschaufelt haben?), könnte das für deinen Nachbar dumm sein - ob du mit dem eine solche Zukunft willst, naja.

Und Überlegen ob dir der Stress das wert ist. Wenn durch den Haufen dein Garten unbenutzbar ist, ist es etwas anderes, als wenn am Rand ein kleines Stückchen Gras neu angesät werden muss - das kannst du mit deinem Nachbar wohl bei einem Bierchen klären.

Sonst ab zum Anwalt und das ganze ordentlich machen lassen, wenn du Rechtsschutz hast sowieso. Falsche Forderungen kommen dich am Ende nur selbst teuer.

Läuft dann auf etwas in die Richtung raus:
- Frist zur Beseitigung/Reperatur mit Androhung das ansonsten auf seine Kosten machen zu lassen
- ggf. Nutzungsausfall beklagen
- Je nach Reaktion, dann Manbescheid über die anfallenden Kosten für die Beseitigung und ggf. Rechtsstreit
 
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