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(24.09.2012) Buntes Herbstlaub bedeckt Straßen und Gehwege und macht auch vor Nachbars Garten nicht halt. Auf öffentlichen Straßen wird das Laub von der kommunalen Straßenreinigung beseitigt. Auf Gehwegen und auf dem Grundstück hat der Grundeigentümer die Pflicht das Laub zu entsorgen. Wer muss aber das zum Nachbarn herüber gewehte Laub entfernen? [...]
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