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ww-pappel
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(13.11.2012) Draußen ist es kalt und drinnen fällt die Heizung aus- für Mieter ein echtes Problem. Sie können nicht einfach ein Heizungsbauunternehmen mit der Reparatur der Heizung beauftragen. Mieter müssen zunächst den Vermieter informieren und abwarten. Doch welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter nicht schnell genug auf den Heizungsausfall reagiert? [...]
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