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(04.09.2012) NRW und Bremen haben einen Gesetzgebungsvorschlag (Bundesrats-Drucksache 474/12) im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches in den Bundesrat eingebracht, der die bisherige Duldungspflicht in § 179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer verschärfen soll. Bislang ist für ein Eingreifen das Vorliegen eines Bebauungsplans erforderlich. ... [...]
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