ibr-online.de
ww-pappel
- Registriert
- 15. Juni 2007
- Beiträge
- 0
(14.02.2013) Das Sozialgericht Gießen hat einer Hartz-IV Bezieherin, die Schmerzen beim Treppensteigen hatte, höhere Unterkunftskosten zuerkannt. Die 59jährige Frau bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen. Ein Aufzug war nicht vorhanden. Das Jobcenter zahlte ihr hierfür einschließlich Heizung die Hälfte der Kosten in Höhe von 191,70 Euro monatlich. [...]
Weiterlesen auf ibr-online.de
Weiterlesen auf ibr-online.de