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(19.12.2012) Gute Nachrichten aus Hamburg: der Senat hat Ende November den Hamburger Mindestlohn beschlossen. Damit setzt der Senat sein Ziel "Gute Arbeit - faire Löhne" um und nutzt eigene Handlungsspielräume, um existenzsichernde Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchzusetzen.Das Landesmindestlohngesetz beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, den neuen Mindestlohn in allen städtischen Unternehmen umzusetzen und regelt zugleich die Bedingungen im Zuwendungs- und Vergaberecht neu: Künftig müssen sich Unternehmen, die sich um Zuwendungen oder in Vergabeverfahren bewerben, verpflichten, ebenfalls den neuen Mindestlohn sicherzustellen. [...]
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