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Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen gilt künftig auch dann, wenn sich der Hushalt des Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Land befindet. Das ergebe sich aus einem bisher nicht beachteten Detail des Gesetzes, berichtete die "Berliner Zeitung". Bislang sei der Steuerbonus für Privathaushalte ausdrücklich auf einen "inländischen Haushalt" begrenzt.
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Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen gilt künftig auch dann, wenn sich der Hushalt des Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Land befindet. Das ergebe sich aus einem bisher nicht beachteten Detail des Gesetzes, berichtete die "Berliner Zeitung". Bislang sei der Steuerbonus für Privathaushalte ausdrücklich auf einen "inländischen Haushalt" begrenzt.
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