Haftung bei Parkettschäden

Mitglied 30872

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Hallo an das Forum,
da im Forum ja doch schön des öfteren mal nachgefagt wurde, wie Parkettschäden in vermieteten Wohnungen juristisch zu betrachten sind, hier eine Meldung aus den DNN vom 11.06.2011:
"Echtholzparkett verträgt Bürostühle mit Rollen nicht gut. Verzichtet ein Mieter aber trotzdem nicht auf den Gebrauch eines solchen Sitzmöbels und hinterläßt damit unübersehbare Schäden am Bodenbelag, muss die private Haftpflichtversicherung des Mieters zahlen. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az.: 2 T 5/10). Allerdings bedeutet das nicht, dass Vermieter in jedem Fall für Schäden am Parkett Ersatz vom Mieter oder dessen Haftpflichtversicherung bekommen, erläutert die Arag. So hat das Amtsgericht Freiburg entschieden, dass kleine Schäden durch Stöckelschuhe als normale Gebrauchsspuren eingestuft werden müssen, die der Vermieter hinzunehmen hat (Az.: 2 C 3188/90)."
 
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