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Wann ist ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit? Denn seit 1. Januar 2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und Kosten für die Ausstattung nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgezogen werden, wenn diese Vorgabe erfüllt ist.
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Wann ist ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit? Denn seit 1. Januar 2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und Kosten für die Ausstattung nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgezogen werden, wenn diese Vorgabe erfüllt ist.
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