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(29.02.2012) Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Entsprechende Anträge für das Jahr 2011 könnten noch bis zum 2. April 2012 gestellt werden. Es sei nicht möglich, diese Frist zu verlängern. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. [...]
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