Gliederschwingschutz vs. Schutzbrücke an Abrichthobelmaschine

xixi

ww-pappel
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Liebes Forum,
meine Frage an euch hört sich vielleicht trivial an, ist sie aber nicht. In meiner Experimentalwerkstatt auf Arbeit habe ich neben verschiedensten Messeinrichtungen und Maschinen, auch eine Abrichthobelmaschine. An dieser ist z. Z. ein alter Gliederschwingschutz als Messerwellenabdeckung verbaut. Dieser ist mittlerweile stark veraltet, in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr seine Aufgabe (schwingt nicht zurück, wackelt, teils lose, teils Fehlstellen), so dass ich ihn nun ersetzen möchte. Da ich die Aufsichtsführende Person bin wenn an der Maschine eher unerfahrenes Personal arbeitet, möchte ich keine Risiken eingehen und die Sicherheit der Person bestmöglichst gewährleisten. Nun stehe ich vor der Entscheidung einen eher günstigen, neuen Gliederschwingschutz oder aber die doppelt teurere Variante, eine Schutzbrücke von bspw. Suvamatic, verbauen zu lassen. Wie würdet ihr euch in meiner Situation entscheiden?!
Ich Danke euch schon mal für die Antworten!
Viele Grüße vom Neuling im Forum!
 

Yggdrasil

ww-birnbaum
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Bei Maschinen jünger als Bj. '94 ist eine Schutzbrücke vorgeschrieben. Davon abgesehen halte ich diese für viel sicherer und besser zu handhaben.
Was "unerfahrenes Personal" angeht: Sollte unbedingt eingewiesen sein und dies schriftlich dokumentiert. Sonst hast Du als Verantwortlicher nach einem Unfall große Probleme.
 

Neige

ww-robinie
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Würde für mich keine Frage darstellen. Nimm einen wie den von dir erwähnten Suvamatic! Höchstmögliche Sicherheit muss zwingend gewährt sein, insbesonders dann, wenn ungeübte Leute daran arbeiten.

Ich weiß zwar nicht in was für einer Einrichtung du beschäftigt bist, aber dein Arbeitgeber sollte das ArbSchG vorliegen haben in dem klare Richtlinien vorgegeben sind.
 

xixi

ww-pappel
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Die Maschine ist Bj. '92. Von der Zeit ist auch der Schwingschutz - wahrscheinlich. Die BGHM schreibt ja die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen vor. Der Fakt, dass bei Maschinen jünger Bj. '94 eine Schutzbrücke vorgeschrieben ist, ist mir neu; und gut zu wissen. Hier ein LINK von meiner Arbeit :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 59145

Gäste
In deinem Fall ganz Klar Schutzbrücke, zu den Einweisungen mit schriftlicher Bestätigung hast du ja schon Rat gekriegt!

Für mich persönlich muss ich sagen das ich den Gliederschwingschutz vorziehe, liegt aber wahrscheinlich daran dass ich mit der Brücke nur kurze Zeit gearbeitet habe.
Wobei man bei dem Schwingschutz wirklich nichts einzustellen hat.
Das ist ja bei der Brücke etwas anders....

Gruss
Ben
 

xixi

ww-pappel
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Also so wie ich mir das bereits dachte -> Schutzbrücke. Genug Begründungen den Mehrpreis zu rechtfertigen habe ich ja!

Was mir allerdings nochmal bewusst wird ist die deutlichere (für mich als aufsichtsführende Person in besonderem Maße) Dokumentation der Nachweispflicht. Wurde bislang immer so gehandhabt, dass in der ersten Präsensveranstaltung eine Sicherheitsunterweisung statt gefunden hat und in der Anwesenheitsliste (da Pflichtveranstaltung) durch die Studenten gegengezeichnet wurde. Wird so bei mir nicht mehr stattfinden...

...
Wobei man bei dem Schwingschutz wirklich nichts einzustellen hat.
Das ist ja bei der Brücke etwas anders....
...

Was meinst Du damit? Bei der Anbringung der Brücke an der Maschine?
 

magmog

ww-robinie
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guude,

Da es sich um Zitat:" [...] ich die Aufsichtsführende Person (bin).... dass bei Maschinen jünger Bj. '94 eine Schutzbrücke vorgeschrieben ist, ist mir neu; [...]"
sollte schon aus eigenem Interesse wg möglicher Haftpflichtansprüche unbedingt eine aktuelle Schulung durch die Berufsgenossenschaft zum Maschinenausbilder stattfinden! Daran sollte auch der Träger der Akademie unbedingt ein Eigeninteresse haben.
 

xixi

ww-pappel
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Die Unterweisungshilfen und auch die Hinweise zur Handhabung der einzelnen Maschinen der BGHM sind mir durchaus ein Begriff. Aber, um magmog's Beitrag aufzugreifen, verstehe ich das aktuelle Sheet der BGHM über "Abrichthobelmaschine - Handhabung und sicheres Arbeiten" (BGI 5078 - Ausgabe 1/2007, Seite 7) nicht so, dass es ein zwingender Schutz ist?!?!

Die Abrichthobelmaschine ist ja Bj. '92 und nicht '94
 

Mitglied 59145

Gäste
Zum einstellen:Bei den Schutzbrücken gibt es so einen "Finger", den muss man umlegen. Entweder das Werkstück geht unter der Brücke durch oder zwischen Brücke und Anschlag durch. Die höhe muss man, glaube ich, dickeren Sachen auch einstellen. Also wenn der Finger die Brücke nicht "hochdrücken" kann weil er nicht so hoch greift.

Zur Bg: Ich meine es ist vorgeschrieben das die zur Zeit des Baujahres der Maschine üblichen Sicherheitseinrichtungen verbaut sein müssen, hier gibt es aber best. Ausnahmen!!

Da du ja auf jeden Fall in einer eher "öffentlichen Einrichtung" arbeitest solltest du einfach die BG kontaktieren und dir nicht so viel den Kopf zerbrechen!!
Nach dem Motto wenn nicht ihr wer denn dann!!

Die Leute da wissen auf jeden Fall bestens bescheid und sind wenn man sie selber kontaktiert doch sehr freundlich!

Edit: Ich verstehe das so: Bei Maschinen bis BJ 94 Schwingschutz oder Fügeleiste MINDESTANFORDERUNG sind; ab BJ 94 (CE) und ab 100mm breite ist eine Schutzbrücke vorgeschrieben!

Gruss
Ben
 

schorsch

ww-robinie
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Hallo,
Das mit der Schutzbrücke nach EN 859 war mir jetzt auch neu.
Ich arbeite immer noch mit Gliederschutz, Fügeleiste und Hilfsanschlag. Persönlich schätze ich die Abrichte als relativ ungefährlich ein.
Ich finde die Schutzbrücke (suvamatic) ja nicht gerade praktisch. Die steht doch voll im weg. Wie soll man da das Werkstück schön auf den Abgabetisch drücken, wenn man man erst um den Andrückmechanismus der Abdeckung herumtanzen muss.
Gruß Georg
 

magmog

ww-robinie
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guude,

in einer Bildungseinrichtung würde ich bei der Neuanschaffung von Schutzeinrichtungen immer den aktuellen Stand der Technik beschaffen.
Den Tipp mit dem Hinzuziehen eines Sachverständigen der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherers der Einrichtung halte ich schon aus Gründen des Selbstschutzes für dringend angeraten.
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Da du ja auf jeden Fall in einer eher "öffentlichen Einrichtung" arbeitest solltest du einfach die BG kontaktieren und dir nicht so viel den Kopf zerbrechen!!
Nach dem Motto wenn nicht ihr wer denn dann!!

Die Leute da wissen auf jeden Fall bestens bescheid und sind wenn man sie selber kontaktiert doch sehr freundlich!

Nagel - Kopf - getroffen :emoji_wink:

Habe mit den Jungs der BG noch nie Probs gehabt.

Sind meistens kompetent und hilfsbereit.

Einen Hals kriegen die nur wenn einer ein halbes Hähnchen wiederbeleben will :emoji_slight_smile:

Gruß
 

xixi

ww-pappel
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Jaja...das halbe Hähnchen. Ist doch schade drum :emoji_stuck_out_tongue:

Ich werde es so bei uns durchzuboxen. Wie gesagt, der Mehrpreis ist ja durch diverse Faktoren zu rechtfertigen, und da steht mir auch niemand im Wege.

In diesem Sinne, vielen Dank für eure Anregungen! :emoji_slight_smile:
 
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