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Eine Formvorschrift kann Mieter von Gewerberäumen vor langen Vertragslaufzeiten retten: Denn §550 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt für Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die gesetzliche Schriftform vor. "Die Fehlerquellen, die zu einer Verletzung dieser Formvorschrift führen, sind so denkbar vielfältig", erläutert Rechtsanwalt Matthias Koops von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, "dass viele Mieter von Gewerbeflächen die Chance haben, einen langfristig abgeschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu beenden."
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Eine Formvorschrift kann Mieter von Gewerberäumen vor langen Vertragslaufzeiten retten: Denn §550 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt für Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die gesetzliche Schriftform vor. "Die Fehlerquellen, die zu einer Verletzung dieser Formvorschrift führen, sind so denkbar vielfältig", erläutert Rechtsanwalt Matthias Koops von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, "dass viele Mieter von Gewerbeflächen die Chance haben, einen langfristig abgeschlossenen Mietvertrag vorzeitig zu beenden."
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