tischlertom
ww-pappel
Hallo Forumsmitglieder, ich hab ne Frage aus dem Rechtsbereich. Es geht um Gewährleistung.
Ich habe letztes Jahr für einen Kunden Zimmertüren der Fa. BAWO aus Remagen verkauft.
Es handelt sich um weiß lackierte Rahmentüren mit betonten Brüstungen und mit einer großen Füllung. Der Preis war mit kapp 200 € Netto Einkauf pro Stück nicht gerade günstig und dafür kann man eigentlich 100prozentige Qualität erwarten. Die Türen waren noch keine 4 Wochen montiert, da zeigten sich erste Rissbildungen im Lack, anfangs um die Schlösser herum, später im Falz und an allen betonten Brüstungen. Nach der Beschwerde meinerseits beim Hersteller, dauerte es fast 10 Wochen bis jemand zum Begutachten vorbeikam und es dauerte Monate, bis der Hersteller bereit war, die Türen zu überarbeiten. Das Ergebnis war inakzeptabel. Ein nochmaliges Überarbeiten wurde abgelehnt. Soweit die Story.
Meine Fragen sind nun: Hab ich überhaupt richtig gehandelt mich an den Hersteller zu wenden, oder muss ich den Händler in die Gewährleistung nehmen.
Als nächstes muss ein Anwalt beim Amtsgericht ein Beweissicherungsverfahren einleiten, das Amtsgericht bestimmt dann einen vereidigten Gutachter, der den Schaden, bzw. die Überarbeitungsversuche von BAWO begutachtet. Muss das nun mein Anwalt weiterführen oder der Anwalt des Kunden. Wer hat schon Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. Gewährleistung.
Danke für jede Wortmeldung
tischlertom
Ich habe letztes Jahr für einen Kunden Zimmertüren der Fa. BAWO aus Remagen verkauft.
Es handelt sich um weiß lackierte Rahmentüren mit betonten Brüstungen und mit einer großen Füllung. Der Preis war mit kapp 200 € Netto Einkauf pro Stück nicht gerade günstig und dafür kann man eigentlich 100prozentige Qualität erwarten. Die Türen waren noch keine 4 Wochen montiert, da zeigten sich erste Rissbildungen im Lack, anfangs um die Schlösser herum, später im Falz und an allen betonten Brüstungen. Nach der Beschwerde meinerseits beim Hersteller, dauerte es fast 10 Wochen bis jemand zum Begutachten vorbeikam und es dauerte Monate, bis der Hersteller bereit war, die Türen zu überarbeiten. Das Ergebnis war inakzeptabel. Ein nochmaliges Überarbeiten wurde abgelehnt. Soweit die Story.
Meine Fragen sind nun: Hab ich überhaupt richtig gehandelt mich an den Hersteller zu wenden, oder muss ich den Händler in die Gewährleistung nehmen.
Als nächstes muss ein Anwalt beim Amtsgericht ein Beweissicherungsverfahren einleiten, das Amtsgericht bestimmt dann einen vereidigten Gutachter, der den Schaden, bzw. die Überarbeitungsversuche von BAWO begutachtet. Muss das nun mein Anwalt weiterführen oder der Anwalt des Kunden. Wer hat schon Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. Gewährleistung.
Danke für jede Wortmeldung
tischlertom