Gewährleistung bei gewerblichen Verkauf ausschließen wie ist die korrekte Sachlage?

WinfriedM

ww-robinie
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Dieses muss dann natürlich 'rückgängig' gemacht werden, aber nur bis zum Zeitwert, der Buchwert dürfte regelmäßig zu niedrig sein. Aber auch hier kann man fragen - erzielt man dann einen Gewinn? Doch nur dann, wenn die Abnutzung höher angesetzt wurde als der übliche Verschleiß dieser Maschine.

Dann wäre es ja vermutlich steuerlich unkritisch, wenn der Inhaber Meier einen betrieblichen Akkuschrauber als Privatperson z.B. für 100 Euro bei Ebay verkauft und dann im Nachhinein genau für diese 100 Euro von der Firma an sich privat verkauft. Dann gibt es keine steuerlichen Vorteile, lediglich die Haftung ist damit ausgeschlossen.
 

uli2003

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Dann wäre es ja vermutlich steuerlich unkritisch, wenn der Inhaber Meier einen betrieblichen Akkuschrauber als Privatperson z.B. für 100 Euro bei Ebay verkauft und dann im Nachhinein genau für diese 100 Euro von der Firma an sich privat verkauft.
Im Nachhinein? Wenn dann vorher.
Sachentnahmen sind für den Unternehmer (Einzel- oder Personengesellschaften) generell möglich. Das Werkzeug darf aber nicht zu mehr als 49% betrieblich genutzt werden, sonst gilt es als notwendiges Betriebsvermögen und darf nicht entnommen werden - also müsste dann eine Ersatzinvestition erfolgen.
Die Differenz des Buchwerts zum Marktwert (bzw. genauer Teilwert) ist eine gewinnerhöhende stille Reserve. Diese wird dann entsprechend versteuert, ebenso wird die Mehrwertsteuer fällig, welche vorher als Vorsteuer geltend gemacht wurde, und zwar zur Höhe des Verkaufspreises.
Die stillen Reserven werden übrigens auch aktiviert, wenn du das Teil verschenkst.
Bei neueren Maschinen, die oft genutzt werden, ist das folglich steuerlich umfangreich und wenig gewinnbringend. Bei alten Werkzeugen, welche Jahrzehnte ein Dasein im Schrank lungern, kein Problem.
 
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