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Gewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, müssen Geschäftsbriefe mit neuen Pflichtangaben versehen. In Zukunft müssen in Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, Vor- und Nachname sowie die ladungsfähige Anschrift angeben werden.
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Gewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, müssen Geschäftsbriefe mit neuen Pflichtangaben versehen. In Zukunft müssen in Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, Vor- und Nachname sowie die ladungsfähige Anschrift angeben werden.
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