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(12.12.2012) "Wenn der Makler seinen Kunden nach dessen Personalausweis fragt, wird dieser sich gewiss wundern. Der Makler hat aber alles richtig gemacht, denn Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen", erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverband IVD. "Diese Verpflichtung muss der Makler zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages erfüllen." [...]
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