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Haus & Grund fordert Erstattung und klare Regeln für die Zukunft
(15.04.2013) In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Beiträge, wie beispielsweise Erschließungsbeiträge, verfassungswidrig erhoben. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 hin (Az. 1 BvR 2457/08). "Es darf nicht hingenommen werden, dass Kommunen rechtswidrig erlangtes Geld behalten. Dieses Geld muss den Beitragszahlern unbürokratisch erstattet werden. Zudem müssen die Länder die aktuelle Erhebungspraxis stoppen und zügig verfassungskonforme Kommunalabgabengesetze verabschieden, um Rechtssicherheit zu schaffen", forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Die beanstandete Regelung beträfe zwar das Bayerische Kommunalabgabengesetz, sei jedoch in ähnlicher Form auch in den entsprechenden Gesetzen anderer Länder enthalten. [...]
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(15.04.2013) In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Beiträge, wie beispielsweise Erschließungsbeiträge, verfassungswidrig erhoben. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 hin (Az. 1 BvR 2457/08). "Es darf nicht hingenommen werden, dass Kommunen rechtswidrig erlangtes Geld behalten. Dieses Geld muss den Beitragszahlern unbürokratisch erstattet werden. Zudem müssen die Länder die aktuelle Erhebungspraxis stoppen und zügig verfassungskonforme Kommunalabgabengesetze verabschieden, um Rechtssicherheit zu schaffen", forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Die beanstandete Regelung beträfe zwar das Bayerische Kommunalabgabengesetz, sei jedoch in ähnlicher Form auch in den entsprechenden Gesetzen anderer Länder enthalten. [...]
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