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<img src="http://cdn.moebelkultur.de/_images/db/19397_200_150.jpg" hspace="5" align="left" > Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht sich damit in seiner Kritik der Reform bestätigt.
Dem Gutachten nach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann.
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Dem Gutachten nach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig sei der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann.
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