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(15.11.2012) "Betriebskostenabrechnungen dürfen nicht zu "Steuererklärungen" im Mietrecht werden - für den Vermieter schwer zu erstellen, für den Mieter schwer zu verstehen. Eine Betriebskostenabrechnung muss darstellbar bleiben. Für den Mieter ist wichtig, dass sie schlüssig und verständlich dargelegt ist. Aus diesem Grund ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.11.2012 (Az.: VII ZR 41/12) interessengerecht", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. [...]
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