Garten-Gesetze?

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Die Notwendigkeit einer Hausordnung wird in größeren Wohnanlagen niemand ernsthaft bestreiten wollen, sie ist für ein geordnetes Miteinander in den Gebäuden meist unverzichtbar. Allenfalls mit einzelnen Punkten daraus müssen sich Gerichte gelegentlich befassen. Wie aber sieht es bei der Gartennutzung aus? Darf der Vermieter auch da konkrete Verhaltensregeln erlassen? Nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ist das durchaus möglich.(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 287/05)

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