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(04.01.2013) Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt die fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzung nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 30.11. 2012 (AZ: 2 Ca 2010/12). [...]
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