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(22.06.2012) Deutschland steht vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es bei der Vermarktung von Bauprodukten gegen europäisches Recht verstößt. Hersteller aus dem EU-Ausland können ihre Baustoffe nur dann in Deutschland verkaufen, wenn sie Zusatzanforderungen über die harmonisierten europäischen Normen wie der CE-Kennzeichnung hinaus erfüllen. Diese erschwerten Bedingungen verstoßen gegen europäisches Binnenmarktrecht. [...]
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