Frage zur Meisterausbildung zum Tischler

FranjoSky

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Guten Tag Zusammen,
gibt es für folgende Frage eine Möglichkeit?

Ich habe den Teil 2 (wird mir angerechnet, da ich Staatlich geprüfter Holztechniker bin), Teil 3 und Teil 4 der Meisterprüfung bereits abgeschlossen.
Für den Teil 1 müsste ich nur noch das Meisterstück anfertigen, die Unterweisungen und Prüfungen wurden bereits erledigt.

Gibt es die Möglichkeit den Teil 1 ohne das anfertigen eines Meisterstückes zu erledigen?
Ich würde gerne eine schriftliche Ausarbeitung (ähnlich einer Diplomarbeit) anfertigen um den Teil 1 abzuschließen.

Kann mir jemand helfen?

Danke Euch
 

SteffenH

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Da fragst du am besten die Kammer. Ich würde mal sagen, das geht nicht.
 

Sägenbremser

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Hallo FranjoSky
sag mal - du willst uns hier nicht veräppeln?
Ich sag mal mit freundlichen Grüssen,Harald
 

Mitglied 42582

Gäste
Wenn du einen handwerklichen Teil zu erfüllen hast, wirst du wohl etwas bauen müssen, das ist ja kein Studium sondern Handwerk.
Wende dich doch am besten an die Handwerkskammer, wobei ich mir nicht vorstellen kann, das du ums Meisterstück herum kommst.
 

carsten

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Hallo

naja ich kann mir schon vorstellen das das mgl ist, wenn z.B. der Betroffene stark köperlich eingeschränkt ist, sich aber dennoch mit dem Titel schmücken möchte ( @FranjoSky nicht persönlich negativ nehmen) ich halte nix von Titeln, da sie nix über die Person aussagen).
 

FranjoSky

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Hallo zusammen,
ich möchte hier keinen veräppeln!

Es geht darum das ich durch einen Unfall leider nicht mehr laufen kann und im Rollstuhl sitze.

Danke an alle die bisher geantwortet haben.

Ps. veräppeln möchte ich Euch sicher nicht


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Sägenbremser

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Hallo FranjoSky
da möchte ich mich aber bei dir entschuldigen.
Ob das ohne Meisterstück geht, weiss ich natürlich auch nicht in deinem Fall, das kann nur die für
dich zuständige Handwerkskammer entscheiden.
Liebe Grüsse Harald
 
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