Frage bezüglich Gesellenprüfung und Urlaub

Hexenzwergin

ww-kastanie
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Hallo ihr lieben, wieder mal gibt es unstimmigkeiten mit dem Ausbildungsbetrieb und meiner Tochter. Sie hat noch 10 Tage Urlaub und 40 Überstunden stehen. Ausstellung der Gesellenstücke ist am 26.7. Prüfungsergebnisse gibt es auch sowas um den dreh. Jetzt wollte sich meine Tochter noch ein paar Tage Urlaub nehmen damit der weg kommt und bekam zur Antwort das ginge nicht da sie ja nach bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bis zum 31.7. noch Urlaub nehmen soll wegen der Abrechnung und die Überstunden als bezahlung für das Gesellenstück verrechnet werden.
Kann doch wohl so nicht ganz richtig sein, oder? Wenn sie die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen hat und ihr dann noch Urlaub gibt, ist das dann nicht quasi eine weiterbeschäftigung, oder seh ich da was falsch? Und das mit dem verrechnen der Überstunden finde ich mehr als frech. Die hat meine Tochter gemacht als sie noch nicht mal 18 Jahre alt war und garkeine hätte machen dürfen, soweit ich weiß.
Wie soll sie sich jetzt am besten verhalten? Sie ist kurz vorm explodieren :emoji_frowning2:
 

Säge-Mehl

ww-pappel
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Jaaaa die Handwerkskammer wird sich über solche Meldungen bezüglich Überstunden sehr erfreuen.
Da kann sich Ihr Chef schon mal warm anziehen !
 

Hexenzwergin

ww-kastanie
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Sie will ja jetzt nicht zum schluß hin noch groß den Lauten machen, sonderen einfach nicht über den Tisch gezogen werden.
Die sind ein bischen "angepisst" das sie sich bereits anderweitig beworben hat und ärgen sie jetzt wie es nur gerade so geht. Aber wenn sie ihr auch nicht sagen können ob sie sie übernehmen muss sie sich ja bewerben :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 42582

Gäste
Das Problem mit solchen Geschichten ist immer das Halbwissen das wir alle haben.

Ich habe den Kram als Teil der Meisterprüfung lernen müssen.
ABER: ich würde mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen zu sagen das ich Rechtssicher bin:rolleyes:

Den meisten anderen hier wird es ähnlich gehen.

Wendet euch am besten an den Lehrlingswart, der für deine Tochter zuständig ist, oder, wie bereits von fpaulus empfohlen, an die Handwerkskammer. Da bekommt ihr dann auch zuverlässige Aussagen und keine Vermutungen.
 

Meisterpaul

ww-buche
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Mit Bekantgabe der aller Prüfungsergebnisse ( Prüfung bestanden ) endet das Ausbildungsverhältniss. Egal welche Restlaufzeit im Vertrag angegeben ist. Die Weiterbeschäftigung erfolgt dann als Geselle-in.
Resturlaub / Überstunden sollten vorher genommen oder abgefeiert werden.
Das Gesellenstück / Material gehört zur Ausbildung und ist vom Ausbilder zustellen.
Etweilige Änderungen bei der Bezahlung und dem verbleib des Gesellenstückes sind mit dem schriftlich beim Abschluss des Ausbildungsvertrages festzuhalten.
Erkundigt euch mal bei eurem Lehrlingswart, der sollte da helfen können.

Dadurch das Die Ausbildung erst im Juli endet hat Sie Anspruch auf den gesamten Jahres Resturlaub.
 

Hamburger Jung

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Verstehe ich das hier richtig, das sich hier eine Mutter für Ihre Volljährige Tochter Erkundigt ?

Mal die rechtliche Seite außer acht gelassen, finde ich es schon sehr seltsam, das sich die scheinbar volljährige Tochter nicht selbst kümmern kann.
Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis sowieso beendet wird sollte man doch in der Lage sein selbst seinen Standpunkt zu Vertreten und eine Lösung herbeizuführen.
Wie soll die Tochter denn nachher als Gesellin Arbeiten ? Da gibt es immer wieder Situationen die gelöst werden müssen, sei es mit Kollegen, mit Kunden oder dem Chef.
Dazu muß man natürlich auch gelernt haben seine Meinung zu Vertreten und diese auch durchzusetzen.
Da kann ich mir schon fast nicht mehr vorstellen, das der Cheff " gepisst " sein soll weil das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Das bestärkt mich mal wieder in unserer betrieblichen Entscheidung, niemals jemanden einzustellen bei dem ein Eltenteil nach einem Ausbildungsplatz oder Praktikumsplatz fragt.
Das klingt jetzt sicher als wäre ich das weltgrößte A...loch, aber wenn einem keiner sagt, das man einem Volljährigen Kind nicht alles abnehmen sollte, dann lernt es nie selbstständig zu leben.
 

uli2003

ww-robinie
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Nicht jeder hat das Selbstbewusstsein mit dem Schaumlöffel gegessen.
Und wenn dann der Meister, dem man vertrauen können sollte, dummes Zeug erzählt,
verstehe ich eine solche Reaktion.
Nach fast 30 Jahren Prüfungsausschuss habe ich eine recht hohe Rechtsicherheit in diesem Bereich.
Ich hab dir eine PM geschickt, das solltest du mal machen.

Grüße
Uli
 

Mathis

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Im Dorf in 'ner Stadt
Verstehe ich das hier richtig, das sich hier eine Mutter für Ihre Volljährige Tochter Erkundigt ?
.........................aber wenn einem keiner sagt, das man einem Volljährigen Kind nicht alles abnehmen sollte, dann lernt es nie selbstständig zu leben.

Genau das denke ich bei solchen Jammereien auch immer. Wie war das nochmal mit sogenannten Helikoptermüttern....?

Ich hab zu einer anderen Frage der liebsorgenden Mutti hier schon mal was gesagt:

Kann es womöglich sein, dass du "dein Kind" einfach trotz des Alters von 17 Jahren wie ein kleines Kind behandelst???

Das ist auf dem Weg zu einer halbwegs selbstständigen Lebensweise völlig kontraproduktiv!
Oder willst du auch die nächsten 10 Jahre mit deinem Kind umherziehen und es vor den Unbillen des Alltags beschützen?

Sieh es mal realistisch, deine Tochter ist mit 17 Jahren alt genug, sich selbst ihre Rolle im Leben zu erobern.

Und wenn dabei mal ein paar Situationen auftreten wie von dir geschildert, tut es der Entwicklung eines jungen Menschen gar nicht gut, wenn Mama oder Papa immer hinter der Ecke lauern, um jederzeit eingreifen zu können und die Zumutungen des Lebens vom Kind abzuwehren.

Lass deine Tochter ihren Weg alleine finden, das ist der größte Gefallen, den du ihr tun kannst!

Icjh wiederhole das damals gesagte, lass deine Tochter ihren Weg ins Leben selbst finden!!!
 

pedder

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Mathis,

diese Ausführungen passen so richtig gut zu Deiner Signatur, Du musst nur "Pädagoge" einsetzen.
 

michaelhild

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Dito.

Wir kennen die Tochter nicht persönlich und können daher nicht beurteilen was für eine Persönlichkeit sie ist.
Von daher wird hier wieder geurteilt, ohne die Situation genau zu kennen.

Nebenbei finde ich es gut, wenn sich Eltern auch nach dem 18 Geburtstag ihres Kindes kümmern.
Natürlich dem Alter entsprehend in Maßen, aber wie oben schon gesagt, wir kennen die reale Situation nicht.
 

Haui57

ww-esche
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An wen wendet sich denn ein "Kind" als erstes, wenn es z.B. Probleme im Job hat?
Ich hoffe doch, dass meine Töchter sich zuerst an mich wenden.
Daraus, das die Mutter in diesem Forum auf Hilfe/Tippsvon Leuten mit langjähriger Berufserfahrung hofft, macht sie doch nach lange nicht zu einer "Helikoptermutter". Bleibt mal ein wenig auf dem Teppich.
Sie steht ja nicht beim Boss auf der Matte und versucht alles für ihr Kind zu regeln.
Mit besserem Hintergrundwissen kann ev. die Tochter allein argumentieren und ihre Rechte durchsetzen. Aber dazu muss man diese erst kennen. Und ich denke, der Mutter und damit auch ihr konnte hier geholfen werden.
 

Hexenzwergin

ww-kastanie
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Danke ihr lieben für all die Antworten.
Jetzt habe ich zumindest schon mal genau wie sich das mit dem "bezahlen" des Gesellenstückes verhält schriftlich von der Handwerkskammer bekommen und bin jetzt ein wenig schlauer.
Da wird unsere Tochter wohl mit der Chefin eine schriftliche Vereinbarung treffen damit das alles mit rechten Dingen abgeht. Gibt da sogar einen schönen Vordruck von der HWK.

Also nochmals Danke an alle :emoji_wink:
 
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