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(25.06.2013) Für Unternehmen, die durch die Flutkatastrophe insolvent geworden sind, soll die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht des § 15a Absatz 1 Satz 1 InsO vorübergehend ausgesetzt werden, um ihnen Zeit zur Beseitigung ihrer wirtschaftlichen Schieflage zu geben. Dies sieht der vom Bundeskabinett am 24.06.2013 beschlossene Gesetzentwurf zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden vor, wie das Bundesjustizministerium mitteilt. [...]
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