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(30.03.2010) "Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21.08.2009 einen Schwenk in der Rechtsprechung vollzogen, der weitreichende Auswirkungen für Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland haben kann. Eine letztinstanzliche Klärung ist deshalb unumgänglich. Zumal es den fast als Aufforderung zu verstehende Hinweis des Verwaltungsgerichtshofes gebe, die Revision gebe Gelegenheit zur grundsätzlichen Klärung der Rechtssache. Dies lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig", sagte der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch am Donnerstag im Hessischen Landtag. [...]
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