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ww-pappel
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(14.09.2012) Normalerweise verbietet sich die volle steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Eigentumswohnung. Wer sein Heim verschönert, darf nicht ohne weiteres auf die Unterstützung der Allgemeinheit hoffen. Doch es gibt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Ausnahme. [...]
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